Sachmängelhaftung Ja oder Nein?
Ich habe vor 3 Monaten (23.06.2021) einen Gebrauchtwagen gekauft. VW Golf GTD Variant von 05/2017. 88k gelaufen. Vor 2 Wochen ist mir der Motor überhitzt. Diagnose Wasserpumpe defekt (klemmt). Die Werkstatt (gleichzeitig ein VW-Autohaus) hat mich auf die "Sachmängelhaftung" hingewiesen. Die meinten in den ersten 6 Monaten nach Kauf, muss der Händler haften. Ich habe viel dazu gelesen, konnte aber daraus nicht resultieren ob der Händler dies übernehmen/reparieren muss oder ob es unter einen normalen Verschleiß fällt. Weiß da einer mehr drüber? Stand jetzt ist der Händler NICHT bereit die Kosten vollständig zu übernehmen. Auto abholen um es selber zu überprüfen will er auch nicht weil ich 270km weit Weg wohne.
2 Antworten
Bei diesem Alter und Laufleistung ist die Wasserpumpe wohl kein Verschleißteil und der Händler muss haften, nachbessern, reparieren... weigert er sich, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt
Beides Humbug. Als Gewerblicher MUSS er Gewährleistung geben, wie er das defekte Auto in seine Werkstatt bekommt, ist sein Problem.
Wie gesagt - musste wohl zum Anwalt bzw mindestens mal damit drohen
Dann sieht es wohl nach nem Rechtsstreit aus. Sein Angebot war übrigens von den ca. 900€ Werkstattrechnung übernehmen sie 400€ Sie täten das auch wegen gutem Ruf und weil indem Fall eigentlich keine Gewährleistung wäre. Das hatte mich so verunsichert.
Bei einer alten Möhre hatte ich ihm vielleicht noch zugestimmt, aber bei einem 4 Jahre alten Auto mit 88.000 km muss er imho voll blechen
Ich gehe eh davon aus dass die Wasserpumpe bei Übergabe schon Mangelhaft war. Aber das sind Spekulationen. Zum Glück bin ich in den ersten 6 Monaten so ist die Nachweispflicht nicht auf meiner Seite
Ich gehe eh davon aus dass die Wasserpumpe bei Übergabe schon Mangelhaft war
Davon kann man laut Gesetzeslage auch ausgehen und das Recht ist hier imho auf deiner Seite.
Habe einen Anwalt angerufen. Der meinte der Händler haftet. Und wenn nebenbei sogar eine VW Werkstatt sagt er haftet, denke ich mal ich bin im Recht. Ein Anwalt und ein Autohaus werden es schon wissen
die Wasserpumpe ist kaum ein Verschleißteil - von daher Gewährleistung
der Verkäufer hat das Fahrzeug abzuholen - zu reparieren und wieder zu bringen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/auto-kaputt-werkstatt-weit-weg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
der Verkäufer kann auch eine Freigabe erteilen, dann kann das Auto in deiner Werkstatt repariert werden, er trägt die Kosten.
Ok weil er versucht abzuwimmeln mit "Keine Gewährleistung" "zu weit weg"