Rufmord, üble Nachrede?
Hallo ich bräuchte etwas rechtliche Hilfe.
Ich weiß durch Zufall, dass eine Person negative Tatsachen über mich verbreitet, die meinem Ruf enorm schaden können. Diese Tatsachen sind wahr, jedoch schon veraltet und eigentlich weiß es so gut wie niemand aus diesem (neuen) Umkreis. Könnte ich es in Erwägung ziehen die Person anzuzeigen? Und wenn ja weshalb? Rufmord, Verleumdung und üble Nachrede sind ja irgendwie alle verbunden mit nicht wahren Tatsachen.
10 Antworten
Du kannst dich mal bei der Polizei informieren und ihnen deine Sachlage schildern, da vor allem Rufmord so eine Sache ist, wo man nicht genau weiß ab wann es strafbar ist oder nicht.
Sowie du es hier schilderst, kannst du diese Person auf jeden Fall anzeigen. Aber ob es jz Rufmord oder sonstiges ist, ist bisschen schwieriger herauszufinden. Da würde einfach gleich bei der Polizei nachfragen, was es da für Möglichkeiten gibt :)
Rufmord, Verleumdung und üble Nachrede sind ja irgendwie alle verbunden mit nicht wahren Tatsachen.
So spricht man nur wenn es eine Lüge ist was ja bei dir nicht der Fall ist. Darf ich fragen worum es sich handelt? Trotzdem darf diese Person solange es nicht mit ihm/r zu tun hat das groß rumerzählen. Anzeige würde glaube ich im Sande verlaufen, trotzdem hast du das recht.
Naja wenn er sich z.b Körperlich Strafbar gemacht hat ist das ein unterschied als eine Intime Sache oder sonstiges
Könntest zu einem Anwalt gehen, wenn dich das so stört.
Das ist ein klassisches Privatklagedelikt und wird von der Polizei/Staatsanwaltschaft unter Garantie zu keiner Anklage geführt.
Und wie hilft das Wissen darüber, um was es sich handelt, bei der Beantwortung der Frage?