Verleumdung?

Coco404  18.06.2020, 23:55

Wieso macht man denn sowas?

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 00:01

Dummheit, ich bereue es sehr (habs vor nem Monat gemacht)

Coco404  19.06.2020, 00:07

Ja das war wirklich dumm muss ich dir recht geben

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 00:08

Nun: ist das Verleumdung?

Coco404  19.06.2020, 00:12

Ähm ja

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 00:37

Inwiefern denn? Also die anderen hier meinen einstimmig dsss es keine Verleumdung wäre. Mich würde interessieren, inwieweit das ehrverletzend ist.

Coco404  19.06.2020, 00:38

Du erzählst sachen die nicht stimmen. Ist selbsterklärend

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:08

Ja, aber könnte das denn auch mit einer Freiheitsstrafe oder einer sehr hohen Geldstrafe bestraft werden in meinem Falle?

4 Antworten

Wenn diese Behauptung unwahr ist und sie geeignet ist, sie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder ihren Kredit zu gefährden, wäre es Verleumdung.

In deinem Fall sehe ich kaum Verleumdungspotential. Sollte sie aber irgendwelche Schäden durch deine Behauptung davontragen, könntest du haftbar gemacht werden.

Der TB der üblen Nachrede wird auf keinen Fall erfüllt, da du weisst, dass die behauptete "Tatsache" falsch ist. Hier träte sofort die Verleumdung ein.

Die Frage ist aber, was bringt es dir, solchen Quatsch zu schreiben? Muss man es immer auf die Spitze treiben und andere verletzen? Wenn du wenigstens soviel Mumm hättest, es unter deinem Namen machen zu wollen, aber daran fehlt es anscheinend.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 14:35

Habe einen frei erfundenen Namen gewählt, und nicht den Namen der echten Person, für die ich mich ausgegeben habe.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 14:38

Und wirtschaftlich/finanziell geschädigt hab ich sie und andere, die mit mir in Kontakt getreten sind, nicht.

Wenn Person A deswegen gegen dich vor Gericht zieht, kannst du nichts machen. Du erzählst etwas über sie, was nicht stimmt. Was völlig erfunden ist. Verläumnung. §187 StGB besagt dies. Wer eine unwahre Tatsache über jemanden behauptet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.

Da dein/ihr Beispiel nun nicht so "schlimm" ist, werden die Richter, würde auch ich, nur zu einer Geldstrafe tendieren.

Woher ich das weiß? -> Jura Studium, Beruf. (Richter)

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG!

furbo  19.06.2020, 08:27
Woher ich das weiß? -> Jura Studium, Beruf. (Richter)
Verläumnung

Ja ja...

Schnuuv  19.06.2020, 13:11
@furbo

Ja 🙂

furbo  19.06.2020, 14:34
@Schnuuv

Welche Geldstrafe würdest du denn gegen die offensichtlich jugendliche Täterin verhängen?

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 14:36
@furbo

Ich bin Heranwachsende und keine Jugendliche.

furbo  19.06.2020, 14:38
@ladyflird111

Na um so schlimmer. Bei Kindern und Jugendlichen ist solch ein kindisches Verhalten noch halbwegs zu verstehen... aber je älter man wird um so vernünftiger sollte der Mensch werden.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 14:39
@furbo

Hat meine frage so gut wie garnicht beantwortet :)

Schnuuv  19.06.2020, 14:50
@furbo

Ich habe noch viel zu wenig Infos. So kann man das noch nicht sagen.

furbo  19.06.2020, 14:52
@Schnuuv

Aber du müsstest doch ungefähr sagen können, welche Geldstrafe bei Jugendlichen in Frage käme. 100 € oder 200 € oder noch mehr.

Schnuuv  19.06.2020, 14:57
@furbo

So kann man das echt nicht sagen. Ich weiß ja fast garnichts. Die Geldstrafe ist aber höchstwahrscheinlich sehr gering, da es in diesem Fall nicht wirklich "schlimm" ist. Also: so kann man das garnicht sagen.

furbo  19.06.2020, 15:02
@Schnuuv

Aber eine Geldstrafe bekäme der Jugendliche, wenn auch in unbekannter Höhe?

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:14
@Schnuuv

Bei meiner vorletzten Frage mit dem Titel "Fakeaccount?" könntest du, wenn du Lust und Zeit hättest hättest (ziemlich langer text,sorry) die etwas detailliertere Version nachlesen. Die Dame (mein Opfer) ist in der Türkei sesshaft, spricht auch anscheinend kaum Englisch, da sie mir ständig auf türkischer Sprache was von einer Klage und Anzeige geschrieben hat, was ich wiederum ständig mit Google übersetzten musste.

Schnuuv  19.06.2020, 15:22
@furbo

Wie gedagt, wenn Person A das jetzt so schlimm findet und vor Gericht zieht, kann kann man dagegen nichts sagen. Es kommt drauf an, wie alt "ladyflird" nun ist. Ihre Eltern müssten demnach die Strafe begleichen

Schnuuv  19.06.2020, 15:24
@Schnuuv

Aber ich weiß ja nicht wie alt sie ist. Kommt drauf an 🙂

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:27
@Schnuuv

Ich bin 19 :)

furbo  19.06.2020, 15:31
@Schnuuv

Wenn du dich schon als Jurist ausgibst, solltest du zumindest ein paar Grundzüge des deutschen Rechts kennen und nicht auf solche Fangfragen wie meine reinfallen.

furbo  19.06.2020, 15:33
@ladyflird111

Und Schnuuv ist kein Jurist. Er stapelt nur etwas hoch.

Schnuuv  19.06.2020, 15:34
@furbo

Haha. Es kommt durchaus auf das Alter von ihr an.

Schnuuv  19.06.2020, 15:34
@furbo

Das kannst du wissen? Das stimmt nicht.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:38
@furbo

Bekommt man als Jugendlicher (was ich nicht bin) nicht eine Jugendstrafe in Form von Sozialstunden o.ä? Und so wie ich informiert bin, könnte man als Heranwachsender (18-21 Jahre) auch eine Jugendstrafe bekommen, wenn jugendliche Züge (unreife Denkweise etc.) festgestellt werden, was bei mir vielleicht zutreffen könnte haha.

furbo  19.06.2020, 15:38
@Schnuuv

Na dann...

Du solltest dir überlegen, dass es Fragesteller gibt, die deine falschen Antworten glauben und danach handeln, weil " du bist ja Richter". Damit schadest du ihnen.

Schnuuv  19.06.2020, 15:42
@furbo

Das ist vollkommen richtig, was ich schrieb!

Schnuuv  19.06.2020, 15:42
@ladyflird111

Hier würde eine Geldstrafe eintreten.

furbo  19.06.2020, 15:43
@ladyflird111

Als Jugendliche muss, als Heranwachsende kann das Jugendrecht angewandt werden. Das Jugendrecht setzt eher auf Erziehung, von daher gibt es dort Erziehungs- und Zuchtmittel. Die bekanntesten sind Sozialstunden oder Arrest. Das sind aber keine Strafen!! Geldstrafen (wie vom "Richter" behauptet) gibt es nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht!

Die einzige Strafe nach dem JGG ist die Freiheitsstrafe.

Schnuuv  19.06.2020, 15:46
@furbo

In diesem Falle ist Freiheitsstrafe viel zu hoch! Es tritt eine Geldstrafe ein!

furbo  19.06.2020, 15:47
@Schnuuv

Das sage dem Gesetzgeber. Denn er hat die Freiheitsstrafe als einzige Strafe nach dem JGG festgesetzt.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:56
@furbo

Eine Freiheitsstrafe bei Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG wird aber nur verhängt, wenn Sozialstunden nicht ausreichen würden und wenn der Täter keine Reue etc. zeigt und somit eine Wiederholungsgefahr droht, was bei mir ja nicht der Fall ist. Ich habe mich beim Opfer mehrmals entschuldigt und Reue gezeigt, ob die Entschuldigungen ernstgenommen wurden weiß ich jedoch nicht. Instagram habe ich auch seit der Konfrontation mit dem Opfer vollständig gelöscht (sowohl meinen Fakeaccount als auch die App), d.h ich habe seitdem keine vergleichbaren Untaten begangen und mich von meinem Opfer distanziert.

furbo  19.06.2020, 15:58
@ladyflird111

Dann ist doch alles ok. Ich würde mir keine Sorgen machen. Eine Verleumdung hatte ich doch schon ausgeschlossen.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 16:02
@furbo

Danke für deine Antwort! <3

Das käme darauf an, was die Lehrerin davon hält, (d.h. ob ihr das schadet) und ggf. der Richter.

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 00:06

Aber könnte man das als ehrverletzend kategorisieren und mit einer sehr hohen Geldstrafe bestrafen?

ladyflird111 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:10
@furbo

Ich bin 19.

Gar nichts von beiden