Rücknahme Privatverkauf Ebay-Kleinanzeigen?

5 Antworten

Wenn sie nur in der Wohnung getragt wurden sollten sie doch nur komplett in ordnug sein und wenn es für einen ensprechen preis wahr verstehe ich den käufer würklich nicht!

GanMar  23.12.2016, 12:11

Der Käufer stellt fest, daß in dem Paket nicht das drin war, wofür er bezahlt hat. Somit hat der Verkäufer seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt.

Weidler4711  05.07.2019, 10:04

es spielt keine Rolle ob du das verstehst. Betrug ist Betrug.

Wenn du sie wirklich nur in der Wohnung anhattest, dann ist das ja so, als wenn ich sie im Schuhgeschäft anprobiere. Da gelten sie auch als neu, wenn ich sie wieder ins Regal stelle. Dann würde ich sie auch nicht zurücknehmen.

Es sei denn, Du flunkerst und der Käufer sieht schon Tragespuren, dann müsstest Du zurücknehmen. Was bemängelt der Käufer denn nun eigentlich.

Übrigens hat das mit Privatverkäufer überhaupt nichts zu tun. Der Artikel muss genau der Beschreibung entsprechen, sonst musst Du auch zurücknehmen als Privatverkäufer. Denn dann ist es eine Mängelanzeige, und die kann man nicht ausschließen.

niba83 
Fragesteller
 23.12.2016, 12:30

 https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/puma-ballerinas-gr-38/562310917-159-1887 schauen Sie selbst, noch nicht mal das innere Klebeetikett hat einen Abrieb. Ich hatte die Schuhe auch nicht lange an (10 Minuten vielleicht), da ich immer wieder ,rausgeschlappt` bin. Mein Fuß ist extrem schmal...

  

dresanne  23.12.2016, 13:03
@niba83

Schreibe dem Käufer, dass Dein Anwalt sich schon auf seinen Anwalt freut, da er den Zustand der Ware vor dem Verkauf kannte. Und dann antwortest Du nicht mehr.

Vielleicht hat sich er Käufer überlegt, dass er lieber ein paar Winterschuhe hätte und will die wieder abgeben.

Aber entscheiden musst Du alleine. Solange der Käufer nicht mit PayPal gezahlt hat, kann Dir nichts passieren.

niba83 
Fragesteller
 23.12.2016, 13:14
@dresanne

Mit PayPal ist auch Quatsch, da es auch über Privat ging. Hatte den Fall umgekehrt auch schon (da ging es um 300 Euro für einen Vorwerkstaubsauger!). Keinen Cent wieder bekommen, weder von Hermes, noch von PayPal, da die Ware losgeschickt wurde und einwandfrei funktionierte. Habe dieses Paket nie erhalten - ist unterwegs geklaut worden. Geld war futsch!

GanMar  23.12.2016, 13:30
@niba83

Habe dieses Paket nie erhalten - ist unterwegs geklaut worden.

Dann hast Du Dich übers Ohr hauen lassen. Ein Paket ist versichert und der Paketdienst haftet. Der Absender Eures Staubsaugers hat von Dir den Kaufpreis und zusätzlich noch vom Paketdienst Schadenersatz bekommen? Damit hat er sich unrechtmäßig bereichert. Das wäre allerdings ein Fall für Deinen Anwalt gewesen.

dresanne  23.12.2016, 14:01
@niba83

Dann haftet nicht PayPal, sondern der Versanddienstleister. Der hätte nach einem erfolglosen Nachforschungsantrag zurück gezahlt, hatte ich selbst schon.

Er besteht aber auf sein , Rückgaberecht'

Und dieses Recht hat er auch. Er wollte neue Schuhe kaufen, hat sie bezahlt, aber nicht bekommen. Die in der Anzeige angebotene Ware (neue Schuhe) war nicht das, was Ihr verschickt habt. Ob das ein Fehler der Autokorrektur war oder nicht ist vollkommen egal. Ihr hättet es lesen und korrigieren können. Es besteht kein rechtskräftiger Kaufvertrag, da vorher keine Einigkeit über die Ware bestand. Somit müßt Ihr die Schuhe zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Versandkosten gehen dabei vollständig zu Euren Lasten. Es ist dem Käufer nicht zuzumuten, daß er nun selbst die Schuhe irgendwo anbietet, nur weil Ihr nicht in der Lage wart, die Ware ordentlich zu beschreiben.


niba83 
Fragesteller
 23.12.2016, 12:23

Schauen Sie selbst, noch nicht mal das innere Klebetikett hat einen Abrieb https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/puma-ballerinas-gr-38/562310917-159-1887

GanMar  23.12.2016, 12:32
@niba83

Nun, aber sie sind nun mal nicht neu. Neu wäre das, was man im Schuhgeschäft bekommt. Es geht nicht darum, in welchem Zustand sich die Schuhe tatsächlich befinden und welcher Preis gezahlt wurde.

Um es mal ganz drastisch darzustellen: Du bietest Bananen an und verschickst anschließend aber Preisselbeeren. Selbst wenn die Beeren viel mehr wert wären als Bananen, ist kein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen, da die verschickte Ware vom Angebot abweicht. Der Kunde ist (nach dem Gesetz) im Recht. Und dieses Recht fordert er ein. Ob es wirtschaftlich für ihn von Vorteil ist, spielt dabei keine Rolle.

niba83 
Fragesteller
 23.12.2016, 12:41
@GanMar

Wenn ich im Geschäft also Schuhe anprobiere und sie wieder ins Regal zurückstelle, sind das also ab sofort ,Gebrauchtschuhe`,  welche derjenige, der sie nun kauft, zum Neupreis ersteht (In diesem Fall über 70 Euro), um es drastisch auszudrücken...

GanMar  23.12.2016, 13:25
@niba83

Liebe Niba, ich kann Deinen Unmut ja nachvollziehen, aber meiner Meinung nach ist der Käufer Deiner Schuhe im Recht. Im Geschäft kann ich ein Paar aus dem Regal nehmen, es anprobieren und danach um ein Paar bitten, welches noch niemand an den Füßen hatte. Und ein Händler wird gern ins Lager gehen und einen noch ungeöffneten Karton holen, so ihm daran gelegen ist, mir etwas zu verkaufen. Im Geschäft kann ich ein Paar Schuhe aus dem Regel nehmen, anprobieren und dann fragen, ob ich einen Preisnachlass auf exakt dieses Paar bekomme, da es sich bei den Schuhen ja um Ausstellungsware handelt. Beides habe ich bereits getan und beides hat funktioniert. Ihr habt nun mal Neuware angeboten und neuwertige Ware abgegeben. Macht Euch nun doch selbst die Sache nicht schwerer, als sie ist. Macht den Kauf rückgängig und Euer "Kunde" ist zufrieden. Wenn Eure Ware tatsächlich einwandfrei und zudem günstig ist, werdet Ihr sicher noch einen anderen Käufer finden, der damit glücklich wird. Und Du ersparst Dir das Grübeln und Grummeln und nutzt die Zeit, um etwas wirklich Angenehmes zu machen. Schluck Deinen Ärger runter, die Sache ist es nicht wert.

Ich wünsche Dir frohe Feiertage und ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr!

niba83 
Fragesteller
 23.12.2016, 13:40
@GanMar

Hatte ich auch erst vor, aber nachdem mein ,Kunde` mir so unverschämt und unsachlich entgegen getreten ist, will mein Mann es drauf ankommen lassen. 

Deswegen meine Frage, ob der Käufer tatsächlich in dem Fall eine rechtl. Handhabe hat. 

Wünsche Ihnen und Ihrer Familie ebenfalls ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)

Weidler4711  05.07.2019, 10:09
@niba83

das spielt keine Rolle. Sie sind nicht neu.

Lass dir die Schuhe zurückschicken, nach Erhalt der Ware kannst Du die Geldforderung durchführen.

Da hat der Käufer absolut Recht, es handelt sich um Betrug und kann eine Anzeige machen. Er muss das überhaupt nicht weiterverkaufen.