Roller fahren ohne Führerschein ab 1965 geboren

6 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Man muss zwar nicht speziell einen Rollerführerschein haben, aber man muss mind. einen Führerschein haben!

schoenehaende  01.09.2013, 10:01

Was ist ein "Rollerführerschein"? Bitte erkläre mir diesen Begriff mal!

P.S.: Für meinen Motorroller benötige ich den Motorradführerschein, da dieser als Motorrad zugelassen ist ....

ginatilan  01.09.2013, 10:49

Nein, das stimmt nicht. Man muss zwar nicht speziell einen Rollerführerschein haben, aber man muss mind. einen Führerschein haben!

Junge, Junge

clemensw  01.09.2013, 10:50

EPIC FAIL

Leider vollkommen falsch!

Dein Bekannter darf - da vor dem 1. April 1965 geboren - ein Mofa oder ein (auf 25 km/h gedrosseltes) Kleinkraftrad ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein lenken.

Hintergrund: Bis zum 1. April 1980 waren Mofas sowohl zulassungs- als auch prüfungsfreie Fahrzeuge, konnten also von jedem(!), der 15 Jahre alt war, gefahren werden.

Da man die damaligen Mofafahrer nicht zu einer nachträglichen Mofaprüfung "verdonnern" konnte (Stichwort: Besitzstandswahrung), wurde beschlossen, daß jeder, der zum Zeitpunkt der Einführung der Mofaprüfbescheinigung mind. 15 Jahre alt war, keine Prüfung ablegen muß.

Und 1.4.1980 - 15 Jahre macht genau den 1.4.1965.

in welchem Land soll diese Regel gelten?

schoenehaende  01.09.2013, 10:02

in der Bundesrepublik Deutschland! Siehe Antworten oben

wenn ihm die "Erlaubniss zu fahren" entzogen wurde darf er garnichts ausser fahrrad fahren. auch wenn er 18 70 geboren wurde. entzug der fahrerlaubniss heist nichts anderes das er nicht fähig ist ein motorbetriebenes fahrzeug zu führen.

gruss

magni64  01.09.2013, 10:09

und raus! Du hast das mit einem Fahrverbot verwechselt. Der Mofaschein ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung und wer vor dem 1.4.65 geboren ist, brauch die auch nicht.

clemensw  01.09.2013, 10:51

Das ist leider einfach nur falsch...

ginatilan  01.09.2013, 10:52

wenn ihm die "Erlaubniss zu fahren" entzogen wurde darf er garnichts ausser fahrrad fahren. auch wenn er 18 70 geboren wurde

Unsinn

entzug der fahrerlaubniss heist nichts anderes das er nicht fähig ist ein motorbetriebenes fahrzeug zu führen.

Entzug der Fahrerlaubnis heißt, dass es ihm verboten ist fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu fahren.

ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug!!

und wieso darf ich mit 65 fahren ohne Fahrerlaubnis und mit BJ 66 nicht mehr?

irgendwo muss doch eine grenze gezogen werden:-)

wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde darf er ohne Prüfbescheinigung ein Mofa fahren.

auch ein Roller (Bauart eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs) kann ein Mofa sein!