Riester-Rente vorzeitig ausbezahlen lassen?

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Wenn du eine Riester-Rente mit klassischer Anlage hast, sind Rückkaufswerte in der Police aufgelistet. Schaue also in diese Tabelle.

Davon musst du aber noch erhaltene Steuervorteile und Zulagen abziehen, so dass du im schlimmsten Fall auch noch draufzahlst.

Die Zinserträge des Vertrages wären bei Rückkauf abgeltungssteuerpflichtig. Die Auszahlung wäre beim Bezug von Hartz-IV als Einkommen anzurechnen.

Es gibt KEINEN Grund für eine vorzeitige Kündigung. Ist man finanziell angeschlagen kann man den Beitrag auf 5,- € im Monat reduzieren und so einen Teil des Zulagenanspruchs aufrechterhalten, oder den Vertrag beitragsfrei stellen.

VersBerater  26.02.2012, 11:38

DH für die vernünftigste Antwort.

Grundsätzlich kann man Riesterrenten vorzeitig kündigen, es muss dann aber wenn die Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt reduziert werden um Steuervorteile und Zulagen. Den Rückkaufswert nennt dir der Versicherer in der Regel telefonisch. Die Abschlusskosten bei Riesterrenten sind meistens auf 5 Jahre verteilt. Man sollte immer wieder hinterfragen ob sich diese Versorgung lohnt, den sie kann sehr lukrativ sein oder auch nicht. Folgendes prüfen (lassen): bist du überhauptförderfähig? Wie hoch ist die Förderquote (Steuervorteil + Zulage)? Und dann sollte es natürlich noch das richtige Produkt beim richtigen Anbieter sein. Das hängt von deinen individuellen Wünschen und Zielen ab (risikofreudig oder sicherheitsbewusst etc.). Ein seriöser Versicherungsmakler sollte dir da weiterhelfen können. Auf keinen Fall unüberlegt und voreilig handeln, ggf. eine zusätzliche Meinung einholen.

Hallo, im Normalfall erfolgt die Auszahlung nicht vor dem 60sten Lebensjahr. Man sollte die Riester Rente demzufolge nicht als Anlage betrachten über die man alsbald wieder verfügen könnte.

Man kann sich den Riestervertrag förderunschädlich auszahlen lassen wenn

  1. man das Geld in ein Eigenheim steckt oder
  2. man über 60 ist

Und man kann sich jederzeit den Riestervertrag förderschädlich auszahlen lassen (muss also alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen).

Der Wert der Auszahlung (ggfls. abzüglich Steuervorteile und Zulagen) ergibt sich aus der jährlichen Mitteilung Deines Riesteranbieters. Immer am Anfang eines Jahres bekommt man eine Mitteilung die den Wert der Anlage zum 31.12. beziffert.

Eine förderschädliche Auszahlung ist nie eine gute Idee. Lieber reduzieren oder nichts mehr einzahlen wenn man von dem Produkt nicht mehr überzeugt ist.

Wenn Du es also genau für Deinen Vertrag wissen willst: Schau auf die Mitteilung Deines Anbieters oder schreib ihn an und bitte ihn um Auskunft. Je nach Produkt (Versicherung, Fonds, usw.) kann das deutlich mehr als Deine eingezahlten Beiträge sein. Aber es kann im Extremfall auch sein, dass Du nichts herausbekommst sondern an das Finanzamt noch was bezahlen musst.

Hallo Mooni88,

die Riester-Rente wurde aufgelegt, da es immer mehr Rentner gibt und diesen immer weniger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber stehen. Die staatliche Förderung, die du in der Riester-Rente erhalten kannst, soll die ab 2011 geplante schrittweise Absenkung des Nettostandard-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.

Anspruch auf die Zulagen und steuerlichen Vorteile haben alle unmittelbar zulageberechtigten Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer gleichgestellten Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu deiner Eigenleistung kannst du dann die Zulagen bestehend aus Grundzulage und ggf. Kinderzulage erhalten, wenn du 4,0% deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in deine Riester-Rente einzahlst.

Du hast nicht nur Anspruch auf die staatlichen Zulagen, sondern kannst die eingezahlten Beiträge auch bei der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob zusätzlich zu den staatlichen Zulagen noch Steuervorteile gewährt werden können.

Da du deine Versicherung nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen hast, fließen neben deinen eigenen Beiträgen die staatlichen Zulagen in den Riester-Vertrag. Die Steuervorteile würden dir im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für deine Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb muss deine Versicherungsgesellschaft die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die in deinem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind.

Deine Versicherung ist dazu verpflichtet, für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EStG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit deiner Riester-Zulageninformation versendet. Aus dieser Bescheinigung sind die Summe deiner eingezahlten Beiträge, die bereits geflossenen Zulagen und der aktuelle Vertragsstand für dich ersichtlich.

Da gerade zu Beginn einer Riester-Rente einmalige Kosten für den Abschluss entstehen, sowie laufende Verwaltungskosten, kann besonders dann, wenn dein Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen höher sein, als dein aktueller Vertragsstand. Daher ist die Kündigung einer Riester-Rente häufig mit einem finanziellen Nachteil verbunden.

Die Versicherungsgesellschaften sind zu Beginn der Rentenzahlung dazu verpflichtet, mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung zu stellen. Daher kann es nicht passieren, dass die Kosten deine eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen. Als Alternative zur Kündigung kannst du deinen Vertrag auch beitragsfrei fortführen. In diesem Fall bleiben die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile in deiner Riester-Rente erhalten.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.

Viele Grüße
Angie vom Allianz Hilft Team