Rechte eines Taufpaten ( bei tot der Eltern )

10 Antworten

Glaub nicht

Meines Wissens umfasst die Taufpatenschaft das Recht, sich begleitend um die christliche Erziehung des Kindes (mit oder im Extremfall ganz) zu kümmern. Es ist ein innerkirchliches Recht, besagt aber nicht, dass ein Taufpate durch die Patenschaft automatisch das Kind adoptieren darf, - hierfür müsste das zivile Gesetz Regelungen treffen.

Sphyrnidae  14.06.2009, 17:55

jepp! dh!

Ein Recht hat er sicher nicht, aber ich denke, dass das Jugendamt einen Paten sicher in Erwägung ziehen wird, wenn er geeignet ist für das Kind zu sorgen. Schließlich war das ja auch der Wille der Eltern.

nein, er hat nur das Recht sich nach dem Tod der Eltern um das Seelenheil des Kindes zu kümmern. Falls es keine Angehörige Opa Oma gibt, kümmert sich das Jugendamt um einen Heimplatz bzw. Pflegefamilie

Generell nicht. Die Vormundschaftsbehörde muss Gesetzes wegen alles überprüfen und wenn alles einwandfrei ist, hast du eine Chance.