Rechnung ausstellen als Künstler?
Zur Erklärung:
Ich bin Privat als Amateur Fotograf tätig und habe ab und an auch Aufträge von Leuten. Nun kam aus meiner Gemeinde die Vorsitzende des Jugend Gemeinde Rates auf mich zu und bat mich die Ratsmitglieder zu Fotografieren sowie ein Gruppenfoto des Rates zu erstellen.
Sie möchte mich für die Arbeit entlohnen und kann dafür auf einen gewissen Etat zurück greifen den der Jugend Gemeinde Rat zur Verfügung hat. Um mir aus diesem Pool Geld auszahlen zu können, brauch sie von mir aber eine Rechnung.
Nun habe ich mir überlegt wie ich diese Rechnung erstellen soll?! Ich habe kein Gewerbe angemeldet oder sonstiges, sehe mich da eher als "Freier Künstler / Künstler" ...
Nun wie stelle ich das an? Einfach eine Rechnung schreiben, dann aber wie? Oder gibt es in so einem Fall bestimmte Richtlinien an die es sich zu halten gilt?
Danke schon ein Mal für eure Hilfe!
9 Antworten
Also...
Als Freiberufler musst Du kein Gewerbe anmelden. Du kannst also einfach so loslegen und für Deine Arbeit dann natürlich auch eine Rechnung schreiben. Allerdings bist Du ohne weiteres nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen. Von daher darf Dein Rechnung die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen. Um das klar zu machen schreibst Du einfach folgenden Satz drauf:
"Diese Rechnung weist gemäß §19(1)UStG keine MwSt. aus (Kleinunternehmerregelung)."
Kontonummer drauf, Hinweis, dass "der Betrag sofort und ohne Abzüge fällig" ist, und fertig ist die Laube.
Natürlich musst Du diese Einkünfte am Ende des Jahres in der Steuererklärung angeben (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit).
Also, immer ran an den Speck.
Schlotterbuex
Wenn Du ab und an Aufträge von Leuten bekommst, die Dich dafür bezahlen, bist Du mit Sicherheit nicht mehr "privat" unterwegs sondern ganz eindeutig ein Unternehmer. Du bist dann also auch verpflichtet, Deine gesamten Einnahmen (und Ausgaben) in der Steuererklärung anzugeben.
Wie eine Rechnung auszusehen hat, kannst Du ergooglen. Und Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du das Ganze mit oder ohne Umsatzsteuer und Vorsteuer haben willst.
Wäre dann bis dahin korrekt, wenn Du die Rechnung für die Prints jeweils auch an die Kunden weitergeleitet hättest, da sie dann ja nicht Deine Buchhaltung "belasten".
Google, ausserdem gibt es Rechnungssoftware. Und ja, du darfst einfach so Rechnungen austellen.
musst dies nur kennzeichen das du das als Privatperson machst, hier gibts ne how 2 anleitung: http://www.helpster.de/rechnung-als-privatperson-stellen-das-sollten-sie-beachten_63707
Schreib doch auf die Rechnung:Für die Fotos berechne ich Ihnen 400,- Euro oder so.Dann Deine Unterschrift und fertig.
solang du unter dem Regelsatz des zu versteuernden liegst, solltest du mit dem Finanzamt kein Problem bekommen
Deine Rechnung sollte deine Adresse, die Adresse und Kundendaten deines Kunden, eine Auflistung deiner Leistungen mit entsprechender Abrechnungsziffer und einem Endbetrag.
vielleicht noch eine nette Standardklausel dazu "Bitte überweisen Sie den Betrag bis XX auf Konto Nr. YYY" oder "Betrag dankend erhalten"
Unterschrift und vielleicht insgesamt ein gutes Design, dann passt das schon ;)
Das hab ich nicht ganz aufgeklärt... Bis jetzt war es so das wenn ich Geld verlangt habe, es dafür war um Kosten für Prints zu decken. Gewinn habe ich bis jetzt noch nicht aus der Sache geschlagen. Es wäre jetzt das erste Mal wo ich so zu sagen direkt für mein Arbeiten bezahlt werde.