Ratten im Keller und großer Schaden?

6 Antworten

Entweder nimmst Du Dir einen Anwalt und verklagst Deinen Vermieter auf Schadenersatz, was erfahrungsgemäss lang und dreckig wird und Du normalerweise mehr Kosten als Nutzen hast - oder (und das wäre mein Vorgehen) Du ziehst um und verbuchst das als Lehrgeld.

Ich habe in meinem Leben in mehr als 15 verschiedenen Mietwohnungen gewohnt und hatte immer Kellerräume: NIEMALS hatte ich Ratten- (oder Mäuse-) Schäden.

Tut mir echt leid für Dich, dass Du so ein Pech hattest. Eventuell kannst Du Dich auch mit den anderen Mietern verbünden, wenn Eure Mietergemeinschaft gut ist...

playamarvin 
Fragesteller
 10.11.2015, 15:10

Also notfalls werde ich einen Anwalt nehmen. Ich habe heute morgen einen Schlag bekommen als ich gesehen habe wie viel wirklich beschädigt ist. Ich kann diese Sachen ja wirklich nie wieder benutzen. Dies ist meine erste Wohnung und leider musste ich gleich da solch Schäden verzeichnen. Auch wenn der rechtliche Weg lang und teuer sein wird. Ich möchte hier mein Recht bekommen.

Bambi201264  10.11.2015, 16:13
@playamarvin

Mach auf jeden Fall gut ausgeleuchtete Fotos von der Situation in Deinem Keller und, soweit möglich, auch von anderen Kellern

Sagt der Hausmeister aus, dass er Deine Fallen entfernt hat und vor allem warum? Sagen Deine Nachbarn für Dich aus? Am besten eine Sammelklage einreichen...

Viel Glück.

Meiner Meinung nach wäre das auch ein Fall für Mietminderung. Der Vermieter hatte schließlich Kenntnis von dem Rattenbefall (hast du das schriftlich gemacht?). Ich würde die Beseitigung und den Schadenersatz noch mal schriftlich anmahnen und eventuell auch eine Mietminderung ankündigen.

Was ist mit den anderen Mietern im Haus? Haben die keine Probleme mit den Ratten? Kannst du dich mit denen zusammentun?


vinala  10.11.2015, 13:19

P.S.: Steht die Kellernutzung in deinem Mietvertrag?

playamarvin 
Fragesteller
 10.11.2015, 15:05

Also ich werde jetzt schriftlich nocheinmal abmahnen und sehen was passiert. Hausrat habe ich momentan nicht mehr da sie in 2 Fälle vorher nicht gegriffen hat. Ja andere haben auch Probleme und haben es ebenfalls bereits angemahnt ohne Erfolg...

Ich würde den Vermieter in die Pflicht nehmen. Manchmal muss man den Leuten in den Hintern treten und denen ggf. auch mit einem Anwalt drohen, bevor die was unternehmen. Hol dein Zeug, so gut es geht, aus dem Keller raus, schätz den Schaden, der dir entstanden ist, realistisch ein und schick ihm die Auflistung mit der Bitte um schnellstmöglichen Schadensersatz in Bar. Sag ihm, du bist bereit, einen Gutachter seiner Hausrat in deinen Keller zu lassen, damit dieser den Schaden selbst schätzt.

Mach ihm unmissverständlich klar, dass du sofortige und eindeutige Handlung von ihm verlangst, und ansonsten würde ich ihm jeden kleinen Schaden, der mir entsteht, zukommen lassen mit der Bitte um Beseitigung. 

Kurz: Mach ihm Stress. Werd unangenehm. 

... das kenne ich und somit wird ein Mieter keinen Schadenersatz bekommen, so auch die Gerichte hier bei uns. ... eine Hausrat greift nicht und der Mieter hat Gegenstände in den Kellerbereich eingelagert, die dort nichts zu suchen haben, so die Gerichte hier bei uns. Zudem hat er seit Jahren gewußt, daß dort Ratten vorkommen (können). Viel Glück also!

der vermieter ist hier meiner meinung nach nicht seinen pflichten nachgekommen... da auch der kellerraum zur mietsache gehört, sollte eine angekündigte mietminderung hier möglich sein... ich glaube jedoch trotzdem das hier die hausratversicherung zuständig ist, um die schäden zu zahlen... ich würde der versicherung aber mitteilen, das das rattenproblem beim vermieter bekannt war-eventuell holen sie sich dann da das geld zurück... eigenständige reparaturen besser unterlassen... viel erfolg

playamarvin 
Fragesteller
 10.11.2015, 15:03

Ja die Hausrat zahlt in diesem Falle nicht und deshalb hatte ich sie nach dem ersten Fall sofort gekündigt. Ist die Hausrat denn Pflicht?

Bambi201264  10.11.2015, 16:15
@playamarvin

Ja, eigentlich schon. Mein Vermieter schreibt sie sogar vor.

schleudermaxe  11.11.2015, 12:41
@Bambi201264

... da kann aber etwas nicht stimmen, denn wir Vermieter schreiben so etwas natürlich nicht vor!

schleudermaxe  11.11.2015, 12:42

... woher weißt Du das, daß ein Keller zum Mietgegenstand gehört und dafür auch Miete bezahlt wird?

me2312la  11.11.2015, 13:12
@schleudermaxe

tut mir leid, davon bin ich einfach ausgegangen.... ich kenne niemanden der eine kellerbenutzung hat , die nicht ausdrücklich im mietvertrag festgelegt ist... aber auch so wäre eine mietminderung fällig, da sich ein keller meist unter dem haus, ergo unter der vermieteten fläche befindet... rattenbefall in einem haus mindert die mietsache