Rohrbruch im keller wer zahlt?

8 Antworten

Da kommen 3 Tatsachen zusammen. Zunächst eine vorgeschriebene Hausrats-Versicherung. Diese ist für den VM unwesentlich bzw. unlogisch, denn diese ersetzt nur Schäden des MIeters. Wenn dann wäre eine Haftpflicht-Versicherung sinnvoll, aber die deckt wenn überhaupt, Schäden welche der Mieter an der Mietsache verursacht hat und das nur wenn spez. dieser Baustein in der PHP mit abgeschlossen wurde. Versicherer sind in dem Zusammenhang sehr zurückhaltend.

Und wenn eine PHP bestünde würde diese nur Schäden übernehmen sofern diese durch eine nachgewiesene Rohrverstopfung, durch den Mieter verursacht wurde. Schäden durch einen Rohrbruch sind ausschliesslich Sache des VM.

Sorry, die Frage ist nicht detailiert genug gestellt.

Rohrbruch - Rohrverstopfung sind 2 verschiedene Dinge...

Vorgeschrieben ist lediglich eine Feuerversicherung. Alles andere ist freiwillig. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt z. B., wenn Schnee vom Dach fällt o. a.

Kläre, ob die Eigentümergemeinschaft/der Hausbesitzer eine Hausversicherung für solche Fälle überhaupt abgeschlossen hat! Die Verwaltung muss dir alle Versicherungsgesellschaft auf Nachfrage mitteilen, weil du ja in deinen Nebenkosten für die Versicherungen sicherlich zahlen musst.

Dann rufe ggf. bei dieser Versicherung an und schildere dein Problem.

In unserem Haus hat die Hausversicherung nach einem Rückstau in den Abwasserrohren und einer "Überschwemmung" in dem Keller eines Mieters die Kosten übernommen.

Der Vermieter,dem das Haus gehört.

man kann einem Mieter zwar auferlegen eine Privathaftpflicht abzuschließen, aber keine Hausratversicherung.

Wenn du den Schaden nicht verursacht hast, bezahlt ihn der Verursacher. Deine Hausrat - sofern du eine hättest - würde also deinen Schaden nur dann zahlen, wenn du auch der Verursacher bist, was in dem Fall ja nicht gegeben ist.

Also melde ganz offiziell den Schaden und fordere auf, diesen zu begleichen. Schreib, du hast dich schlau gemacht und dass deine Versicherung nur zahlen würde, wenn du der Verursacher bist.

Hallo.

Das ist 100% Vermietersache.

Würde es sich um eine Kleinstreparatur handeln,die im Mietvertrag vereinbart wäre und nicht den festgesetzten Betrag von maximal 100 € überschreiten würde,dann müsste der Mieter zahlen.

aber kann das rechtens sein können die sowas verlangen und habe ich jetzt ne chance was erstattet zu bekommen ??

Schriftlich die Erstattung der Reechnungskosten fordern,kurze Frist setzen und nach Fristablauf ankündigen das Sie Im Rahmen der Ersatzvornahme die Kosten der Reparatur von der Miete ab übernächsten Monat abziehen werden.


Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Einen schönen Tag noch.

MFG

Johnny

albatros  02.04.2012, 15:27

Da irrst du wohl. 1. ist das keine Kleinstrep., außerdem geht es der Mieterin nicht um Schaden an der Mietsache sondern an ihrem Eigentum.

johnnymcmuff  02.04.2012, 16:38
@albatros

Ich habe ja geschrieben:

Würde es sich um eine Kleinstreparatur handeln,die im Mietvertrag vereinbart wäre und nicht den festgesetzten Betrag von maximal 100 € überschreiten würde,dann müsste der Mieter zahlen.

außerdem geht es der Mieterin nicht um Schaden an der Mietsache sondern an ihrem Eigentum.

Stimmt auch nicht,denn sowohl als auch.Es geht um Beides.

Auf den Schadenersatz bin ich gar nicht eingegangen,weil ich nicht weiß,wie es sich verhält,da im Mietvertrag eine Versicherung gefordert wurde.

MFG

Johnny