Problem durch Nachsendeauftrag durch Trennung/Auszug

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Ein paar Zeilen vom Insider. Zunächst mal das Wichtigste: Wenn es einen Kontakt zum Briefträger gibt - ihm die Situation erklären. Manchmal kann er was auf dem kleinen Dienstweg tun (muss er aber nicht). Das Problem ist, seit ein paar Jahren läuft die Nachsendung maschinell (wäre auch händisch nicht mehr machbar bei der Menge), d.h. entweder wird ein Brief gleich von einem Scanner in der Machine erkannt, belabelt und nachgesandt (kein Zeitverlust). Läuft er durch und kommt zum Zusteller, hat der hat eure Nachsende-Merkkarte und leitet weiter zum Nachsendezentrum, dann kommts am nächsten Tag.

Früher gab es bei Doppelempfängern mal die Regelung, nur nachzusenden, wenn der Erstgenannte der Antragsteller ist (Maria und Josef wird nachgeschickt, Josef und Maria nicht). Ist aber auch Quatsch, denn was weiß die Post, wie die Verhältnisse sind.

Heute wird bei uns (München) so verfahren, dass nur nachgesandt wird, wenn n u r der Antragsteller allein in der Anschrift steht, bei Doppelempfängern (und Teilauszug) wird der Brief an der alten Adresse zugestellt.

Also - mal mit dem Kollegen sprechen, vielleicht geht ja was.

Ansonsten schließe ich mich z.T. 'ReinerUnsinn' an: Jeder, der mit euch einen Vertrag gemacht hat (und vielleicht sogar Geld will) oder aus anderen Gründen korrespondiert, m u s s sich an die geänderten Verhältnisse anpassen. Wenn z.B. ein Kunde stirbt, bewegen sie sich auch recht schnell und sind bei den Erben. Also bei allen in Frage kommenden per 'Einschreiben/Rückschein' die neue Situation mitteilen und eine Vertragsänderung beantragen und hart bleiben.

Noch was: Postalisch Anschrift = Name + Straße + PLZ + Ort. Nicht mit Adresse verwechseln. Die Anschrift "Maria + Josef, Krippenweg, Bethlehem" gibt es rechtlich gesehen nicht mehr, weil Maria weg ist. Vielleicht ist das ein Tipp, wenn Du mit Leuten streiten musst.

Ich bin kein Anwalt, nur ein Postler - aber vielleicht konnte ich trotzdem ein wenig helfen.

Viel Erfolg! Dieter

ToniBird 
Fragesteller
 05.12.2009, 11:24

Hallo Dieter, herzlichen Dank für den Tipp - da will ich doch mal nachhaken bei den "Kollegen" ... obwohl die immer wieder wechseln. Einen habe ich bereits gefragt, der meinte nur: nee, er kriegt nur die Briefe hingelegt, die er austragen muss - mehr Einfluss hätte er nicht. Da müsste ich mich an die Kollegen von der Nachsendung wenden." Gut - sehe ich auch irgendwo ein. Bei uns in Württemberg ist das offensichtlich noch nicht so logisch geregelt wie bei euch - leider. Aber vielleicht lernen die Postler ja auch mal was von anderen dazu ... alles eine Frage der Zeit. Kennt man ja. Aber deine Erklärungen haben mir schon weitergeholfen. Danke dir. Ich habe auch schon ein Schild am Briefkasten angebracht, für wen hier Post eingeworfen werden kann ... aber das interessiert auch keinen. Da kommt immer noch Post für meine Frau an oder für einen immaginären Mitbewohner, für den/wegen dem ich auch noch mit dem Absender und dessen Anwalt streite (Drückerkolonne - Adresse notiert - irgendeinen Vornamen dazu - Abo zugestellt - Rechnung, Mahnung ... man kennt das ja). Insofern bringt das Reden mit (unseren) Briefzustellern nicht so viel - übers Wochenende haben die Absprachen bereits wieder vergessen ... trotz Schild am Briefkasten. Aber Lesen ist offenbar auch kein Einstellungskriterium mehr ... zumindest bei uns wohl nicht. Danke dir nochmals und eine gute Zeit noch. Toni

Für Mahngebühren und Schäden, die daduech entstehen, daß Deine Frau Dir nicht die Briefe gibt, kannst Du sie haftbar machen.

Im übrigen teile allen Deinen Geschäftsfreunden die neue allein gültige Adresse mit.

Danach brauchen Dich keine Mahnungen mehr zu interessieren, wenn sie nicht ankommen.

Auch wenn die sagen es geht nicht, dann belehre sie eines Besseren. Dann sollen die woanders ihr Geld holen.

ToniBird 
Fragesteller
 05.12.2009, 11:33

Hallole! Erst mal herzlichen Dank für die Antwort; mit der Mahngebühr und den bösen Briefen bin ich auch soweit gekommen, dass ich diese Absender angeschrieben und ihnen die aktuelle Situation geschildert hatte. Antwort war allerdings, dass man die Anschrift nicht ändern könne, solange beide im Vertrag als Ansprechpartner stehen. Mein Einwand, dass bei Firmen z.B. ein Insolvenzverwalter eingetragen werden kann als Empfänger - warum geht das hier bei einer Trennung nicht? Wenn Sie Geld haben wollen, schicken Sie bitte die Unterlagen und Rechnungen an MEINE Anschrift, und zwar ohne Namen meiner Frau - sonst läuft das postversandmäßig wieder schief (und da kann die Post wohl wirklich nix für). Nein, geht nicht. - Nächste Frage: wenn man die Vornamen umstellt: (so, wie Dieter es unten erwähnt) erst den Namen meiner Frau, dann meinen - Nein, geht nicht. Es steht anders im Vertrag drin - da stehe ich als Erstgenannter. 'Gut, habe ich dann der Dame nur gesagt, wenn ihr also das Geld haben wollt, dann schreibt mich alleine an - wenn es euch egal ist und ihr nichts ändern wollt und kein Geld braucht, dann lasst es so.' Meinte sie: ich würde es ja ändern - aber es geht nicht! Und wenn Sie nicht zahlen, dann geben wir es unserer Rechtsabteilung. Die kümmern sich dann.' - Okay, meinte ich, ich darf mir dann Ihren Namen und den Inhalt unseres Gesprächs notieren und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag. Etwas schippisch und leicht angesäuert legte sie dann auf .. Sorry - sicher bin ich im Endeffekt wieder der Dumme; ein Gang zum Anwalt und die Beauftragung, einen solchen Fall zu klären, kostet allemal ein vielfaches der Mahngebühren. Also alles nur ein ökonomisches (Gedanken-)Spielchen??? Schöne Adventszeit und herzlichen Dank auch dir, Gruß Toni