Privater Kaufvertrag-Rückgaberecht

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Gekauft wie gesehen". Er hat Pech gehabt. Soll dein Vater aka Rechtsanwalt doch versuchen da was zu machen, wenn er wirklich Anwalt ist kann er ihm auch gleich erläutern dass er hier Pech hat nachdem er die Funktionalität auch noch überprüft hat. Du musst nichts zurücknehmen

kodi1123  26.07.2014, 19:21
Gekauft wie gesehen

Richtig

Er hat Pech gehabt.

Und daher ist das falsch.

Er hat ihn voll funktionsfähig geshen, also hat er ihn auch voll funktionsfähig gekauft. Und da der Motor nicht funktionsfähig ist, und der Fragesteller die Gewährleistung nicht ausgeschlossen zu haben scheint, trägt er diese auch.

drHansVader  26.07.2014, 19:35
@kodi1123

Du willst den Motor, der beim Kauf funktioniert hat und irgendwie durch den Transport des Käufers oder durch andere von ihm vorgenommene Tätigkeiten kaputt gegangen ist, wieder dem Verkäufer zurück geben?

Da der Motor beim Kauf funktioniert hat, wurde der Vertrag ohne einen Leistungsmangel erfüllt. Was später mit dem Motor passiert, hat dem Verkäufer nicht zu interessieren, ausser wenn er ein Garantieversprechen abgegeben hat.

kodi1123  26.07.2014, 20:16
@drHansVader

Der Verkäufer schließt entweder die Gewährleistung aus oder trägt diese. Wenn der Motor beim Transport kaputt gegangen ist, wie du es einfach behauptest, ohne es zu wissen, ist die Sache natürlich anders.

Du hast Recht, der Kauf wurde ohne Leistungsmangel abgewickelt, daher trägt der Verkäufer hierfür auch die Gewährleistung, sofern er diese nicht ausgeschlossen hat.

Nein, wenn Du ihn ohne Gewährleistung verkauft hast.

Rechtsberatung zu konkreten Fällen ist nur durch Rechtsanwälte zulässig.

Die Rückabwicklung könnte über das Recht bez. Leistungsstörungen gefordert werden, wenn deine Warenleistung mangelhaft gewesen ist.

Da aber die Funktionalität bereits beim Kauf festgestellt wurde, sollte mit der Mitnahme des Motors das Risiko auf den Käufer übergegangen sein.

Wenn er aber dennoch wegen dem Mangel, eine Vertragsrückabwicklung verlangt, dann solltest du versuchen zu beweisen, dass die Funktionstüchtigkeit geprüft wurde, was dich dann definitiv von der Haftung ausschliessen sollte.