Roller verkauft ohne Kaufvertrag jetzt nach 2 Monaten kommt der Käufer und will irgendetwas repariert bekommen, dass ist doch nicht rechtens oder?

3 Antworten

Das ist doch absoluter Bullshit oder. Wer kennt sich da aus ? Normalerweise muss mein Schwager da ja nix zahlen oder sonst was ?

Nein ist kein Bullshit .

Dein Schwager hat keinen Kaufvertrag abgeschlossen und somit auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen .

Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel. Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162).

Auch geht man davon aus  das ein Mangel schon bei Übergang vorhanden war , wenn er innerhalb von 6 Monaten auftritt .  

Es kommt darauf an , was genau im Motor defekt ist und wie dies zustande kam .

Z.B. Ist die Zündkerze defekt haftet dein Schwager dafür nicht . ( Verschleißteil )

Also , erstmal feststellen was an dem Roller überhaupt ist .

Notfalls , kann dein Schwager den Roller auch zurückverlangen , den Kaufpreis zurück erstatten . Wenn die Reparatur nicht vereinbar mit der Sache ist .

Z.B. Kaufpreis 500 € und Reparaturkosten von 400 €

Roller lief bei Übergabe einwandfrei, Käufer hat sich davon überzeugt. Nach 2 Monaten will er was raushaben; lass ihn mit RA kommen, entspannt zurücklehnen

dazu müsste er dir schon arglistische Täuschung nachweisen; was ihm bestimmt nicht gelingt.

Roller anmelden - AM da reicht ein Versicherungskennzeichen

Dein schwager hat keinen Vertrag aufgesetzt u Sachmängel ausgschlossen

Auch von privat zu privat.gilt innerhalb von 6 monaten die sachmängelhaftung..... also kommt er nicht drum rum...

wildpark6  02.02.2018, 22:26

nach 2 Monaten wird keine Beweiskraft mehr vorliegen..

Maleficent666  02.02.2018, 22:34
@wildpark6

Wer hat den besseren Anwalt^^....

Capitanksi  08.04.2018, 14:15

Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag bei größeren Summen Immer gut !!! Es gibt ganz viele fertige Masken von Kaufverträgen für gebrauchte Roller im inet die musst du nurnoch ausfüllen . Wenn er diesen Vertrag unterzeichnet hat bestätigt er das er jedes Risiko übernimmt und das du keiner Garantie dafür übernimmst das der Roller auch in 3 Wochen nach dem Kauf noch läuft ! Hast du einen solchen Vertrag und der Käufer unterzeichnet diesen hast du wenn es ernst wird vor dem Gericht immer gute Karten ! Also IMMER einen Vertrag bei solchen Sachen abschließen und dann passiert sowas auch nicht ! Man kann in einem solchen Vertrag auch noch Dinge festhalten wie zb das der Käufer bei Übernahme des Kennzeichens bis zu einem festgelegten Datum den Roller ummelden muss . Ich habe auch erst vor kurzem einen Roller verkauft und auch einen Vertrag gemacht und habe jetzt keine Probleme . Du musst immer von schlimmsten ausgehen es gibt immer weniger ehrliche Leute das ist leider so :/ lg