Postfach als Impressum?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Anbieter zufrieden ist, wenn du nur ein Postfach angibst, statt

"den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind",

dann kommt es eben vor, dass das dem Anbieter zunächst genügt - zumal dessen Software den Fehler vielleicht gar nicht erkennt.

Aber sobald dir ein Mitbewerber eine Abmahnung schickt, oder ein Verbraucherverband, musst du darauf reagieren - und auch die Gebühren für deren Anwälte übernehmen, soweit diese Abmahnung gerechtfertigt ist.

Wenn spätestens dann, wenn du dir überlegst, ob du die häufig verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • in dieser Form unterschreiben sollst
  • oder in eine anderen
  • oder gar nicht,

wirst du vielleicht selbst einen Anwalt benötigen, um den von dir angerichteten Schaden zu begrenzen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

HainiTV 
Fragesteller
 08.12.2020, 07:34

Vielen lieben Dank für die Antwort :)

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Ein Postfach reicht nicht. Gegen ein Postfach kann ich z.B. keine Klage einreichen.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Hier steht alles drin, was du wissen mußt.


HainiTV 
Fragesteller
 07.12.2020, 20:03

Danke für die Antwort :)

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Nein, immer noch nicht, die Rechtslage hat sich in den letzten paar Stunden nicht geändert.


HainiTV 
Fragesteller
 08.12.2020, 02:05

Alles klar. Habe gehofft, dass sich jemand meldet, der ein Postfach angegeben hat und mir sagen kann, warum er es so gemacht hat. Trotzdem danke für die Antwort :)

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