Polizeibewerbung Bayern - Konflikt mit dem Gesetz?
Hallo :)
folgendes, schon immer wollte ich zur Polizei. Es ist eben doch nicht bei einem Kindheitstraum geblieben :).
Ich würde mich gerne für die 2. Qualifikationsebene in Bayern bewerben - also ganz normaler Polizeidienst. Die Voraussetzungen erfüll ich, sowohl schulisch als auch sportlich. Jetzt hab ich allerdings einen kleinen Mängel gefunden. Es heißt als Voraussetzung " - Nicht im Konflikt mit dem Gesetz ".
Vielleicht ist es ein Verständnissproblem meinerseits, aber heißt es das man im Moment kein Verfahren am Hals haben darf oder nochnie in Kontakt mit Anzeigen und der gleichen gekommen sein darf?
Bei mir gibts da allerdings ein paar Dinge. Ich hab alles in allem 2 FALLENGELASSENE Anzeigen weil damals jemand nicht mit mir klar gekommen ist.. und meinte er erfindet jetzt paar Dinge ( ist wirklich die Wahrheit! ).
- Körperverletzung
- Betäubungsmittelschutzgesetz
Meine Aussagen dazu wurden aufgenommen und alles fallen gelassen weil es keine Beweise gab. Auch jeder Drogentest bei Verkehrskontrollen war negativ.
Hab ich jetzt überhaupt noch eine Chance mich zu Bewerben? Hilft es was das ich zusätzlich noch eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Siemens habe und 2 Verwandte die in einer nahe gelegenen Wache Arbeiten und ziemlich weit oben sind?
Würde auch Praktikums absolvieren oder Akte aufbesseren - Bzw. Was kann ich alles tun um es zu schaffen, mir liegt wirklich viel daran. Hab auch seit 4 Monaten wo sich der Wille immer mehr zugespitzt hat das rauchen dafür aufgegeben und das trainieren angefangen für den Sporttest. Würde auch meinen Beruf dafür aufgeben. ( bin 19. )
4 Antworten
Solange du nicht verurteilt und/oder vorbestraft bist, hast du eigentlich nichts zu befürchten (selbst das wäre kein absolutes Hindernis). Für die Bewerbung musst du ein Polizeiliches Führungszeugnis beilegen (das beantragst du bei deiner Gemeinde).
Anzeigen kann schließlich jeder jeden, dafür braucht es weder Gründe noch Beweise.
So lange du nicht vorbestraft ist, ist alles okay. Da beide Anzeigen fallen gelassen sind, bist du dafür nicht veruteilt worden. Der punkt ist, das jeder jeden anzeigen kann, aber deshalb ist er ja noch lange nicht schuldig und wird vorbestraft. Wo kämen wir denn da hin. Das würde ja bedeuten, ich könnte einfach die Person XY einer schweren Straftat bezichtigen und sie käme direkt ins Gefägnis oO
Senkt aber meine Chancen ganz gewaltig oder? Schließlich werden ja die Leute vorgezogen die keinen haben.
Hm - meinst du? Ich denke das nicht. Viele machen das auf dem 2./3. ... Weg. "Ganz gewaltig senken" - sicherlich nicht. Nicht viel nützen, vielleicht, mehr nicht.
Gruß S.
Hauptsache,Du Bist Gerichtlich Nicht bestraft
Du darfst nicht gerichtlich bestraft sein. Zudem darf kein Ermittlungsverfahren gegen dich laufen.
Da diese beiden Bedingungen auf dich zutreffen, brauchst du dir diesbezüglich keine Sorgen machen.
Gruß S.
Kopieren kannst du ja...
Das würde ich nicht tun, bzw schreibst du in deiner Bewerbung einfach rein, das du derzeit in eine Arbeitsstelle hast und wie lange deine Kündigungsfristen sind. Wenn du wirklich die Ausbildung in der Tasche hast, kannst du immernoch in deinem jetztigen Beruf kündigen.