Sich als Beamter ausgegeben

14 Antworten

  1. Amtsanmaßung ist in bestimmten Umständen strafbar. (§ 132 StGB)

  2. Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Es gibt "nur" die Beleidigung im StGB.

  3. Wenn sich dieser Jemand noch mal meldet, zuhören, kalt lächeln,. und dann ablaufen lassen, ohne unhöflich zu werden. Frei nach Nietzsche: Lächeln ist die eleganteste Art, dem gegner die Zähne zu zeigen.

Also nicht auf das Niveau des Anderen herab sinken. DU weisst, dass er dich vera...wollte, also geh richtig damit um. Denn man sieht sich immer 2x im Leben.

Was hast Du denn zu ihm gesagt? Ob er ein Beamter ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Es gibt bestimmt Sachen, die darfst du zu niemanden sagen. Aber wenn es nur ein Anruf war, kann er es wahrscheinlich gar nicht beweisen. Ich würde die Sache einfach ruhen lassen.

Egal ob Du einen Beamten oder einen "NORMALEN" Bürger beleidigst. "Beamtenbeleidigung" gibt es so nicht. Deshalb war das auch kein Beamter. Die wissen das. Sich als Beamter auszugeben, ist Strafbar.

na ja, es kommt darauf an. Es ist strafbar, unberechtigterweise eine Amtshandlung vorzunehmen unter Vortäuschung eines Titels, den man nicht trägt, z.B. Polizeibeamter, Politesse o. ä..
Nur Beamter, na ja, kann auch von der Post oder Telekom oder sonstwas sein :), dann liegt es an dir einen Ausweis und das Anliegen zu prüfen und nicht jeden Mist zu glauben. Der Mensch sollte dir doch gesagt haben, was er von dir will - so ungefragt?! Und wenn er dich wegen einer Beleidigung anzeigen will, sollte schon etwas vorgefallen sein. Und ne Tel-Nr.? eigentlich wird ein Ausweis gezeigt und nach Klärung gibt es manchmal eine vollständige Visitenkarte für eine Kontaktaufnahme im Nachgang.

Dea2010  16.02.2015, 23:11

Nur Beamter, na ja, kann auch von der Post oder Telekom oder sonstwas sein

Post und Telekom sind schon lanmge keine Staatsbetriebe mehr! Nix ist mit "Beamter" dort...

Hausmeister  16.02.2015, 23:14
@Dea2010

Doch, da Beamten nicht kündbar sind, gibt es dort noch jede Menge davon.

vanbea  16.02.2015, 23:15
@Dea2010

Die damaligen Verbeamteten gibt es immer noch - die sind nicht aus dem Beamtenstatus entlassen. Bis zum Eintritt in die Altersrente/Pension behalten diese ihren Beamtenstatus - viele Arbeiten in anderen Behörden weiter.

Klar ist das strafbar, das nennt sich Amtsanmaßung (s.u.) . Stellt sich natürlich die Frage, ob sich die Person in irgendeiner Weise ausgewiesen hat bzw. ob du nach einem Ausweis gefragt hast. Hinzu kommt... wie will er dich anzeigen, wenn er keinen Zeugen hat und keinen Beweis für diese angebliche Beleidigung?!

http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html