Pflichtteil beim Erben
Hallo, im Testament meiner Eltern steht, das ich beim Tode dieser das Vermögen (Haus Wertsachen) erbe, und meinen Geschwister (6 Geschwister) je 12500 Euro ausbezahlen soll. Mein Vater ist inzwischen gestorben, meine Mutter lebt noch. Wir haben uns kürzlich alle zusammengesetz um über das Erbe zu reden. Jetzt ist es so das einigen die 12500 Euro zu wenig sind und sie auf den Pflichtteil klagen wollen. An Vermögen sind etwa 300000 Euro (Haus und Sachwerte, Bargeld) vorhanden. Frage: wenn meine Geschwister jetzt auf ihren Pflichtteil klagen, wie hoch ist dieser?
Danke für euere Antworten.
5 Antworten
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Da du nach dem Tod deines Vaters noch nicht geerbt hat, gehe ich von einem Berliner Testament aus, wonach alle Kinder erst erben, wenn beide Eltern tod sind.
Der gesetzliche Erbteil liegt bei sieben Geschwistern bei 1/7, demnach der Pflichtteil bei 1/14.
Deinen Geschwistern stehen etwa 21.500,- Pflichtteil zu
Wenn es sich um ein Berlinertestament handelt steht die Höhe eueres Erbes noch völlig offen,den Euere Mutter kann das Erbe verprassen und der Rest wird dann unter euch Kindern verbraucht.
Frage: wenn meine Geschwister jetzt auf ihren Pflichtteil klagen, wie hoch ist dieser?
Insgesamt dreimal so hoch: Grds. ist jedes Kind bereits im Erbfall eines Elternteils pflichtteilsberechtigt.
Demnach steht ihnen 1/12 am Reinnachlass des verstorbenen Vaters zu und 1/6 am Reinnachlass der letztversterbenden Mutter.
Wieviel des hier mit 300.000 € benannten Vermögens auf wen entfällt, wäre zu ermitteln und demnach auszubezahlen.
Angenommen, sie veteilen sich auf die Eltern, hätte deine Mutter jedem, der das jetzt verlangt, schon 12.500 € auzubezhahlen und du jedem deiner Geschwister dann noch einmal 25.000 € - kein Wunder, dass sie sich mit den testamentarisch zugesprochenen 30% des Gesamt-Pflichtteilsanspruchs nicht zufrieden geben wollen :-O
G imager761
Mein Vater ist inzwischen gestorben, meine Mutter lebt noch.
Der Pflichtteil aus dem Erbfall des Vaters wäre jetzt geltend zu machen, wenn er nicht schon verjährt ist. Die Verjährungsfrist für den 1. Pflichtteil beginnt nämlich nicht erst mit den Tod der Mutter.
Hallo, der Pflichtteil berechnet sich aus der Hälfte des Erbes geteilt durch die Pflichtteilsberechtigten. Hier http://www.meinpflichtteil.de/cms/wie-hoch-ist-mein-pflichtteil/ findest Rechenbeispiele und sonstige Infos zum Pflichtteil. Außerdem kann man einen Fragebogen ausfüllen und sich so noch mal durch den Ratschlag eines Experten absichern lassen. Alles Gute.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn Muttern lebt ja noch und somit kann das Kind kein "Alleinerbe" sein. Hin zum Rechtspfleger und ggf. Erbschein besorgen. Der kennt zudem die genaue Rechtslage. Und was Muttern schon gehört, kann von Vatern auch nicht geerbt werden. Viel Glück.
Doch, mit dem "Berliner Testament" geht das. Demnach erbt zunächst Muttern alles und erst wenn Muttern auch tot ist, erben die Kinder.
Hallo, im Testament meiner Eltern steht, das ich beim Tode dieser das Vermögen (Haus Wertsachen) erbe
Ich gehe davon aus, dass hier ein solches Berliner Testament vorliegt.
Eben, und somit ist jetzt erstmal und allein Muttern dran, oder? Wenn denn die Geschwister mitspielen und nicht schon jetzt von Vatern ihren Anteil einverlangen.
Hallo, Danke für deine Antwort. Meine Mutter lebt noch, das ist richtig. Mir geht es darum wenn sie verstirbt und das Testament wird eröffnet, rechne ich mit Klagen einigen meiner Geschwister, da sie meinen mehr herausholen zu können als im Testament (12500 Euro) festgeschrieben.