Pfändbarkeit von Sterbegeld bzw. von Vorschusszahlungen im Sterbevierteljahr
Guten Tag!
Meine Frage:
Ein Mann befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Seine Frau ist Rentnerin und stirbt.
Sind die Zahlungen der Rente seiner Frau im sogenannten Sterbevierteljahr unpfändbar? Und wie verhält es sich bei Sterbegeldversicherungen? Darf der hinterbliebene Schuldner dieses Geld in Gänze zuzüglich zu etwaigem eigenen Einkommen behalten, um beispielsweise Beerdigungskosten zu bezahlen? Zählt die Vorschusszahlung auf die Witwerrente bereits als Erbmasse? Oder wird sie als pfändbare Einmalzahlung angesehen?
Über Aufklärung wäre ich mehr als dankbar!
Beste Grüße,
Martin
2 Antworten
Wer in der Vebraucherinsolvenz ist kann nicht gepfändet weden. Es ist aber in diesem verfahren zwingend vorgeschrieben, je Veränderung der Einkünfte oder einmalige Einnahmen an den den Insolvenzverwalter zu melden. Dieser wird dann auf Grund der gültigen rechtslage entscheiden, was mit dem Geld passiert. Wer zusätzliche Einnahmen, z.B. aus etweigen renten oder Versicherungen erhält und diese nicht meldet, gefährdet sein Insolvenzverfahren in Gänze!
Herzlichen Dank für die rasche erfolgte Auskunft.
Ihr Einwand ist natürlich korrekt. Das war meinerseits unpräzise formuliert. Es hätte natürlich heißen müssen:
"Ist zu erwarten, dass eine solche "Einnahme" an den Insolvenzverwalter abgeführt werden muss, um Gläubiger zu befriedigen und wenn ja, ist dies in voller Höher der Fall?"
Woher haben sie ein Sterbequartal? Der Witwer bekommt ev. eine Witwerrente - die ist dem Einkommen zu zu rechnen .