Pfändbarkeit von Sterbegeld bzw. von Vorschusszahlungen im Sterbevierteljahr

2 Antworten

Wer in der Vebraucherinsolvenz ist kann nicht gepfändet weden. Es ist aber in diesem verfahren zwingend vorgeschrieben, je Veränderung der Einkünfte oder einmalige Einnahmen an den den Insolvenzverwalter zu melden. Dieser wird dann auf Grund der gültigen rechtslage entscheiden, was mit dem Geld passiert. Wer zusätzliche Einnahmen, z.B. aus etweigen renten oder Versicherungen erhält und diese nicht meldet, gefährdet sein Insolvenzverfahren in Gänze!

MartinSteinhage 
Fragesteller
 28.11.2014, 11:50

Herzlichen Dank für die rasche erfolgte Auskunft.

Ihr Einwand ist natürlich korrekt. Das war meinerseits unpräzise formuliert. Es hätte natürlich heißen müssen:

"Ist zu erwarten, dass eine solche "Einnahme" an den Insolvenzverwalter abgeführt werden muss, um Gläubiger zu befriedigen und wenn ja, ist dies in voller Höher der Fall?"

Woher haben sie ein Sterbequartal? Der Witwer bekommt ev. eine Witwerrente - die ist dem Einkommen zu zu rechnen .