Insolvenz - wie Haus behalten?

6 Antworten

Guten Morgen

es gibt Mittel und Wege, die sind allerdings kompliziert, es hängt von der Ausgangslage und den Verbindlichkeiten( Art der Gläubiger, Grundschuld u.v.m.) ab und es benötigt jemanden der die Rechtslage genau kennt, die Verträge rechtssicher abschließt und etwas Geld. Mehr möchte ich hier nicht dazu sagen. Zu Beachten sind § 132 InsO (unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen, die kurz vor der Insolvenz vorgenommen worden), § 133 InsO (die vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern in den letzten zehn Jahren vor der Insolvenz), § 138 InsO (Handlung die eine nahestehende Person begünstigt) sowie eine Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung.

Wenn du in Privatinsolvenz gehen willst, kannst du nicht kurz davor das Haus auf deine Frau überschreiben lassen. Man unterstellt dir dann, dass du Vermögen den Gläubigern vorenthalten willst. Es wird  hier um eine sog. nachteilige Rechtshandlung gehen und eine Rückabwicklung durch den Insolvenzverwalter sicher eingeleitet. Wenn du die Überschreibung vor einigen Jahren schon vollzogen hättest, könnte man dagegen nichts unternehmen. Hier hilft nur die Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Diese würde ich dir dringend empfehlen. Soweit mir bekannt ist, soll ein Zeitraum zwischen Überschreibung und Anmeldung des Insolvenzverfahrens 10 Jahre betragen. Eine Überschreibung der Immobilie auf deine Frau käme insofern aus meiner Sicht nicht infrage, nur um die Immobilie zu retten. Da musst du andere Wege finden und die kann dir ein Fachanwalt aufzeigen.  

auf die Frau überschreiben - heißt wohl schenken

http://www.akademie.de/wissen/ehepartner-insolvent/retten-was-zu-retten-ist

Eine Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung kommt dann in Betracht, wenn sie in den letzten 4 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist.

frodobeutlin100  15.12.2014, 00:26

die Frage wäre auch, ob das nicht sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten wäre ...

Es gibt Wege das Haus zu retten, allerdings ist die Umschreibung und/oder Überschreibung kein Weg, denn das kann nachträglich vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Bis zu 10 Jahren.

Man muss VOR der Insolvenz die Immobilie sichern und retten und dann erst wenn die Immobilie sicher ist dann mit den Restschulden aus der Immobilie in die Insolvenz gehen. Das ist der Weg. Wenn Du vorher in die Insolvenz gehst ist die Hütte in der Regel weg.

In der Insolvenz sowieso nicht. Wenn dann davor, aber auch hier ist es sehr schwer bis unmöglich, das ganze anfechtungsfest zu gestalten. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter in fast allen Fällen die Rückabwicklung verlangen kann.