Personalbogen: Unterschied zw. "ausgeübte Tätigkeit" und "Berufsbezeichnung"

1 Antwort

Da du gerade mit der Ausbildung anfängst , kommt Auszubildender in berufsbezeichnung rein .Bei ausgeübte Tätigkeiten ( bleib frei )

Wenn du dann deine Lehre gemacht hast kommt in Berufsbezeichnung der Hauptberuf( z.b Maurer ) hinein und bei ausgeübte Tätigkeiten die Tätigkeiten die du wärend der Arbeit gemacht hast ( Mauerarbeiten ,Putzen ,Verklinkern ,Erdarbeiten u.s.w.)

Oder auch Berufsbezeichnung; Straßenbauer

augeübte Tätigkeiten : Plasterarbeiten , Abflußrohre verlegen,Bordsteine setzen