Parkett beschädigt, wer haftet

11 Antworten

Du mußt den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung melden. Diese setzt sich dann mit Deinem Vermieter auseinander. Sie übernimmt entweder die Reparaturkosten, oder aber wehrt unberechtigte Ansprüche von Dir ab.

Wichtig ist in diesem Fall, dass Du nichts aus eigener Tasche zahlst, sondern alles was in diesem Zusammenhang vom Vermieter kommt, an die Haftpflichtversicherung weiter leitest.

Darüber wird Dich aber Dein Versicherungsvertreter aufklären, über den Du Deine Haftpflicht abgeschlossen hattest. Ruf ihn einmal an, denn er ist auch für die Aufnahme des Schadens zuständig.

Ein Hausratschaden ist es nicht, weil Parkett nicht zum Hausrat gehört.

kim294  02.07.2014, 18:44

Ein Hausratschaden ist es schon deshalb nicht, weil dort nur Schäden durch Brand, Feuer, Überspannung, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser abgedeckt sind. Ansonsten gute Antwort.

Hallo,

grundsätzlich gilt sinngemäß (§ 823 BGB): "Wer einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür haften."

Schuldhaft kann bedeuten: fahrlässig oder vorsätzlich.

Letzteres lässt sich aufgrund Deiner Schilderung sicherlich schon einmal ausschließen. Bleibt die Frage nach der Fahrlässigkeit.

Wenn Du also demnach das Auslaufen der Wasserflasche schuldhaft verursacht hast, bist Du in der Haftung.

Im Umkehrschluss heisst das aber auch: Wenn Du NICHTS falsch gemacht hast, dann haftest Du auch nicht für den Schaden.

(Auf gut Deutsch: Wieso ist die Flasche ausgelaufen? Hattest Du das Auslaufen zu verantworten?)

Soviel vorab zu der Schuldfrage bzw. den Haftungsgrundlagen.

Nun kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel (die Hausratversicherung scheidet unabhängig von der Frage, ob das Parkett Dir gehört oder nicht, aus, weil das Auslaufen einer Wasserflasche kein versicherter Schaden ist).

Hier gilt es zu klären, ob es sich um einen mitversicherten Schaden handelt. Denn in manchen (wenigen) Verträgen sind Mietsachschäden Gebäuden oder deren Bestandteilen nicht mitversichert. Viel häufiger gibt es aber noch den Ausschluss von Allmählichkeitsschäden.

Und wenn das ausgelaufene Wasser seine schädigende Wirkung schon seit Tagen/Wochen/etc. unbemerkt entfalten konnte, könnte (!!) das ein Grund sein, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt - und zwar unabhängig von der eingangs erwähnten Schuldfrage (s. oben)...

Viele Grüße

Loroth

Erst einmal der Verursacher. Ob deine Versicherung einspringt, kannst du mit einem Anruf klären.

Ich tippe eher auf die Haftpflicht. Die Hausratversicherung tritt nur ein, wenn du selber den Schaden nicht verursacht hast. Kommt aber immer drauf an, was im Kleingedruckten steht.

Erst einmal haftest du für die Kosten. Schließlich ist der Schaden durch deine Nachlässigkeit entstanden.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kannst du eventuell die Kosten auf diese abwälzen. Das ist aber abhängig davon, was in deinem Vertrag alles versichert und zu welchen Bedingungen. Am besten gleich mal bei der Versicheung anrufen und dies abklären.

Wer haftet für die kosten?

Du als Verursacher. Die Haftpflichtversicherung übernimmt allerdings die Kosten, wenn Schäden an der Mietwohnung mit versichert sind. Schau in deinen Vertrag.