Numerus Clausus - Patentamtanwalt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Patenanwalt oder Patentingenieur kann man nicht studieren. Ergo gitb es auch keinen Numerus Clausus. Um Patentanwalt oder Patentingenieur zu werden benötigt man ein abgeschlossenes Studium als Ingenieur (z.B. Maschinenbau) oder Natruwissenschaftler (z.B. Chemie). Jura-Absolventen ist wegen der mangelnden technischen Ausbildung der Weg zum Patentanwalt nicht möglich.

Die Ausbildung zum Patentanwalt erfolgt dann "on the job", d.h. man muss sich eine entsprechende Ausbildungsstelle als "Patentanwaltskandidat" in einer Kanzlei oder einer Industriepatentabteilung suchen. Um zur Zulassungsprüfung als Patentanwalt zugelassen zu werden, muss man nachweislich mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung vorweisen können. Durchfallquote bei der Zulassungsprüfung als Europäischer Patentanwalt: 65%. In den meisten Fällen wird auch verlangt, dass eine entsprechende nationale Zulassung erlangt wird. Für Deutschland bedeutet dies eine weitere Zulassungsprüfung, wobei für diese noch ein Amtsjahr beim DPMA oder Bundespatentgericht geleistet werden muss (idR. unentgeltlich).

Der Grund, dass es wenig Patentanwälte gibt, ist, dass der Weg dahin sehr lang und aufwändig ist. Nach dem Studium noch für die zwei Zulassungsprüfungen zu lernen ist vielen zu viel Aufwand. Ausserdem muss mit mindestens 8 bis 9 Jahren gerechnet werden, bis man Patentanwalt ist (5 Jahre Studium bis zum Master, mind. 3 Jahre Praxis + Amtsjahr/Prüfungen).

BlackBullet 
Fragesteller
 01.11.2011, 21:26

Dankeschön ! Du hast mich sehr wohl aufgeklärt ! Ich danke dir ! Ich würde dir gern auf alles antworten, aber ich denke, dass würde zu lange dauern und deine Antwort hat auf jeden Fall seinen Zweck erfüllt ! :) ch find es sper, zuerst z.B Chemie studieren zu dürfen ! Mal schaun, was draus wird, ich hab noch genug Zeit, ich wollte mich nur jetzt schon einmal informieren.

Patentanwälte sind Ingeniere oder Naturwissenschaftler mit einer fachspezifischen Fortbildung im Bereich "Gewerblicher Urheberrechtsschutz". Dazu ist Deine Frage völlig falsch gestellt. Für eine spätere Tätigkeit als Patentanwalt solltest Du v.a. technisches Verständnis und eine hohe Sprachkompetenz mitbringen.

BlackBullet 
Fragesteller
 30.10.2011, 12:43

Es ist nicht so, dass ich mich nicht informiert hab... Aber man kann auch sofort Patentanwalt studieren ODER Jura mit zusätzlich kurzem Studium im Bereich "Gewerblicher Urheberrechtsschutz", wie du gesagt hast. D. h ich sei deiner Meinung nach nicht für diesen Beruf gemacht, weil ich eine Frage falsch gestellt habe? Na danke, ich hätte auf diese Antwort verzichten können, ehrlich.