Nicht nebenwohnsitzlich gemeldet - trotzdem Steuererklärung möglich?

4 Antworten

Das für sie zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, in dessen Einzugsbereich ihr Hauptwohnsitz ist. Wenn sie dort nicht wohnen sondern eine andere Wohnung anderswo haben, geht das Finanzamt dies so lange nicht an, wie sie nicht entsprechende Sachverhalte an das Finanzamt mitteilen (wie zum Beispiel vorhandener zweiter Wohnsitz).

Sie müssen diesen zweiten Wohnsitz aber nicht dem Finanzamt mitteilen und demzufolge auch keine Zweitwohnungssteuer befürchten. Sie sollten einfach von Ihrem Hauptwohnsitz aus zu ihrer Arbeitsstelle die Kilometer als Arbeitsweg angeben, egal wie lang die Entfernung ist. Das Finanzamt kann sie nämlich nicht zwingen, in diesen Ort zu ziehen. Es kann höchstens einen Teil der Kilometerkosten nicht anerkennen. Dann sind sie aber wahrscheinlich immer noch günstiger dran, als würden sie Zweitwohnungssteuer zahlen.

du mußt deine steuerklärung an deinem hauptwohnsitz machen. das ist auch für dich günstiger, weil du dann tägliche fahrten zu deinem arbeitsplatz als werbungskosten absetzen kannst. zweitwohnungssteuer hat in diesem zusammenhang nichts zu tun und betrifft nur eigentümer.

Mein Hauptwohnsitz ist in Stadt B bei meinen Eltern.

Das zuständige Finanzamt ist somit das für Stadt B.

Muss ich jetzt vielleicht sogar mit Strafen oder Rückzahlungen rechnen, weil es in Stadt A eine Zweitwohnsitzsteuer gibt? (Zweitwohnsitz = Nebenwohnsitz?)

Damit ist zu rechnen.

Tipp: Melde Dich schnellstmöglich in Statd A an - allerdings nicht rückwirkend. Für die aktuelle Steuererklärung lässt Du das Thema Zweitwohnung elegant unter den Tisch fallen. Wie schon oben gesagt: Kosten für das virtuelle tägliche Pendeln zwischen B und A würde ich keinesfalls ansetzen.

ich wohne seit ca. 1,5 Jahren in Stadt A und arbeite auch dort, bin allerdings nicht gemeldet. Mein Hauptwohnsitz ist in Stadt B bei meinen Eltern.

Dabei handelt es sich schon um ein Vergehen nach dem Einwohnermeldegesetz. Das kann sehr unangenehme Konsequenzen haben!

Wenn DU nun deine Steuererklärung machst, hast Du so oder so ein Problem. Entweder Du gibst das richtige an und dann kommt es heraus, oder Du begehst Steuerbetrug (den Du ggf. wegen der Zweitwohnsitzsteuer eh schon begangen hast). Ich würde dir dringend abraten, das jetzt vertuschen zu wollen und dann ggf. noch Fahrtkosten für das Pendeln gelten machen zu wollen, obwohl Du gar nicht pendelst.

Ob das raus kommt ist die eine Sache, wenn aber, dann sind die Strafen astronomisch (locker bis in den 5-stelligen Bereich).

Eine Lösung wo Du ganz raus kommst kann ich dir nicht anbieten. Am Besten Du machst die Steuererklärung richtig und meldest den 2. Wohnsitz schnellstens an. Die Strafe dafür, wenn Du es richtig machst und rückwirkend anmeldest, sollte wesentlich geringer sein... ist glaub ich auch nur eine Ordnungswidrigkeit.