Steuererklärung bei doppelter HH - Finanzamt leitet Aktenabgabe ein?

2 Antworten

Falls du ledig bist, greift hier m.E. § 19 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung:

Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

Ist das ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt versucht mir die doppelte Haushaltsführung abzuerkennen?

Nein. Hier geht es nur um die örtliche Zuständigkeit.

Kermensch 
Fragesteller
 07.06.2018, 12:55

Danke, das beruhigt mich erstmal!

warte einfach auf post. ok... ?

Kermensch 
Fragesteller
 07.06.2018, 12:55

Nö, ich muss im Fall der Fälle ja schon einmal den Widerspruch vorbereiten und das Finanzamt mit Paragraphen zuschmeißen.

PatrickLassan  07.06.2018, 12:58
@Kermensch

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids, also hast du noch genügend Zeit.