New Yorker.... Bei ReklameGeld zurück?

6 Antworten

Auch wenn die Frage schon Jahre zurück liegt, handelt es sich um ein aktuelles Thema. Und es rollen sich mir die Fußnägel auf, wenn ich teilweise die Antworten lese. Es ist völlig verfehlt, zu behaupten, dass man nach 4 Monaten keinen Garantieanspruch hat. Ebenso, dass man sich mit einem Gutschein zufrieden geben muss oder gegenüber dem Hersteller reklamieren muss. Woher diese Weisheiten gezogen werden, ist mir unverständlich. Der Gesetzgeber schreibt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren vor. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu einem Sachmangel, ist in der Regel der Kunde nach Ablauf der ersten 6 Monate in der Beweispflicht. In den ersten 6 Monaten, welche übrigens eine GARANTIE darstellen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist. Und genau dieser Fall ist hier eingetreten. Richtig ist, dass der Verkäufer erst einmal - sofern es nicht mit unerheblichen Kosten verbunden ist - eine Nachbesserung vornehmen kann. Es gibt noch die Möglichkeiten der Kaufpreisminderung und der Wandlung. Für Letzteres hat sich offenbar der Verkäufer hier entschieden. Und wenn eine Wandlung des Vertrages vorgenommen wird, dann ist der Kaufpreis selbstverständlich zurückzuerstatten und nicht in Form eines Gutscheins herauszugeben.

Es herrscht so viel Unsicherheit bei den Kunden, und offenbar versuchen die Händler diese, gepaart mit der Unwissenheit, auszunutzen. Dann aber sollten sich HIER auch nicht Stimmen zu Wort melden, wenn sie nicht 100%ig Bescheid wissen.

Du hast Glück, dass du nach vier Monaten wenigstens noch einen Gutschein bekommen hast. Gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Schäden, die schon beim Kauf vorhanden waren und da war die Hose ja offensichtlich noch nicht gerissen...

Reklame = Werbung, Beanstandung = Reklamation

Und nach vier Monaten hast du in der Regel keinen Garantieanspruch mehr, höchstens gegenüber dem Hersteller, und dann müsstest du im blödesten Fall erstmal beweisen, dass du den Schaden nicht selber verursacht hast. Von daher wäre ich froh über den Gutschein.

Mismid  03.06.2011, 15:58

ne die ersten 6 Monate ist der verkäufer in der Beweispflicht!

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kristallvogel  03.06.2011, 16:05
@Mismid

Da wäre ich bei Kleidung vorsichtig, es sei denn es ist eine, die keiner Benutzung ausgesetzt ist.

§ 476 : Beweislastumkehr. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Bei einer Hose, die vier Monate in Gebrauch war kann im Schritt schon mal eine Naht kaputt gehen. Das spricht nicht gerade für die Qualität, aber das tut der Name New Yorker meiner Erfahrung nach auch nicht.

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Mismid  03.06.2011, 16:24
@scallawags

und jetzt? Das ist erstens in ganz anderem Zusammenhang und zweitens muß der Verkäufer ja belegen, daß es eine zufällige Verschlechterung und kein Herstellungsfehler ist! § 476 BGB

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Mismid  03.06.2011, 16:25
@kristallvogel

der Gesetzgeber unterscheidet nicht Qualitätsware und Billigware!

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kristallvogel  03.06.2011, 16:32
@Mismid

Nein, aber Hosen, Blumen und Autos ... natürlich kann eine Hose am A...llerwertesten kaputt gehen, weil man sich damit auch manchmal auf Leitung, in die Nesseln oder sonstwo hinsetzt ;o) Während bei einem Auto die Naht nicht reißen sollte.

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Mismid  03.06.2011, 22:39
@kristallvogel

ein Auto hat ja auch Autositze, bei denen Nähte reissen können. Ich kennen keinen Händler der innerhalb der Garantie auf normalen Verschleiß beharrt.

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kristallvogel  04.06.2011, 16:07
@Mismid

Dann musstest du wohl auch noch nicht oft Kleidung zurücktragen .. hab das schon öfter erlebt.

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Nein, Du hast keine Recht auf Bargeld und mußt Dich mit einem Gutschein zufrieden geben.

die dürfen dort wirklich nur einen gutschein hergeben!

Mismid  03.06.2011, 16:00

kann man so auch nicht behaupten. Wenn nach mehrmalige Mangelbeseitigung dieser nicht beseitigt werden kann, hat der Kunde auch das Recht auf Rückerstattung oder Wandlung

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