Nebenkostenabrechnung nach Vermieterwechsel + Grundsteuer
Guten Tag,
seit dem 01.06.2013 habe ich nun einen neuen Vermieter. Mein alter Vermieter hatte mir bereits die Nebenkostenabrechnung für 2012 in Rechnung gestellt und ich durfte rund 60 Euro nachzahlen. Nun habe ich allerdings auch von meinen neuen Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2012 bekommen und dieser verlangt sogar noch die Grundsteuer von 2012 mit.
Das man die Grundsteuer dem Mieter auferlegen kann ist mir bewusst, aber kann er für diesen Zeitraum auch die Grundsteuer verlangen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch garnicht mein Vermieter war?
Gehe ich richtig der Annahme, dass mein alter Vermieter zuständig ist für den Abrechnungszeitraum 2012?
Schon mal vielen Dank
6 Antworten
Also, für mich kann da etwas nicht stimmen. Vermieter ist der, der im Grundbuch steht. Der 01.06. ist ein Sonnabend. Da arbeiten keine Gericht und somit kann der neue Verm. nicht am 01.06. eingetragen worden sein. Prüfe also die Behauptung und zuständig ist der, der am letzten Tag der Abrechnungsperiode im Grundbuch eingeschrieben steht. Viel Glück.
Nachsatz, Auszug aus meiner Literatur, hier Haufe Verlag: Nach der Rechtsprechung des BGH gelten folgende Grundsätze: 1. Ist der Abrechnungszeitraum zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits abgeschlossen, muss der Veräußerer über die Betriebskosten abrechnen. Nachzahlungsansprüche stehen dem Veräußerer zu. Für ein Guthaben des Mieters muss der Veräußerer einstehen. Auf die Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs kommt es nicht an. 2. Der Veräußerer ist gegenüber dem Mieter nicht berechtigt, eine auf den Eigentumsübergang bezogene Zwischenabrechnung zu erstellen. 3. Ist der Abrechnungszeitraum zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht abgeschlossen, so ist der Erwerber zur Abrechnung verpflichtet. Im Verhältnis zum Mieter stehen die Nachzahlungsansprüche dem Erwerber zu. Für ein Guthaben des Mieters muss der Erwerber einstehen. Der Erwerber hat einen Anspruch gegenüber dem Veräußerer auf Mitwirkung an der Erstellung der Abrechnung. Zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht muss der Veräußerer eine Abrechnung betreffend seiner Eigentumszeit erstellen und diese dem Erwerber zuleiten. Der Erwerber muss diese Abrechnung sodann in die dem Mieter geschuldete Jahresabrechnung einarbeiten.
Grundsteuer ist auf den Mieter umzulegen. Belege sind auf Befragen vorzulegen.
Hat der neue Vermieter das Haus übernommen, während du Mieter gewesen bist, kann er dir für diese Zeit die Grundsteuer in Rechnung stellen. Bitte ihn um einen Beleg, dass er die Grundsteuer für 2012 gezahlt hat. Das wird er wohl nicht können...
;-)
Du kannst nicht zweimal mit Nebenkosten belastet werden. Wehr dich dagegen!
Bis zum Vermieterwechsel war de "alte" Vermieter fuer Dich bzw. den entsprechenden Zeitraum zustaendig, also bis einschliesslich 31.05.2013 Der neue Vermieter hat als sogenannter Rechtsnachfolger den alten Mietvertrag uebernommen.
Wenn Du hier nun sagst, das der alte Vermieter Dir bereits die Nebenkostenabrechnung 2012 in Rechnung gestellt hat und diese auch von Dir beglichen wurde, sind diese Kosten ja bereits gezahlt worden. Der neue Vermieter kann also fruehestens ab dem 01.06.2013 - dem Tag, an dem er als Rechtsnachfolger Deines Vertrages erstmals in Erscheinung getreten ist, - zusammen mit dem normalen Mietzins die Nebenkosten einfordern. Aufgrund der von Dir geleisteten Nachzahlung fuer das Abrechnungsjahr 2012 kann er natuerlich die Abschlasgzahlungen fuer die Nebenkosten erhoehen ,wobei das durchaus auch in Deinem Interesse sein duerfte,denn damdurch verringert sich die Gefahr einer erneuten Nachzahlung fuer das Jqahr 20130
Die anteilige Grundsteuer kann er selbstverstaendlich erst ab dem Uebernahmedatum von Dir einfordern, also ab 01.06.2013 Vor diesem Datum war er selbst jaauch noch nicht steuerpflichtig dem Finanzamt gegenueber - zumindest, was Deine wOHNUNG BETRIFFT.
Das stimmt so nicht. Der neue Vermieter ist für das komplette Abrechnungsjahr zuständig. Muss sich also die Unterlagen für Januar bis Mai vom alten Vermieter geben lassen und muss dann für das komplette Jahr 2013 bis 31.12.14 abrechnen.
Leider kann der neue Vermieter m.E. die Grundsteuer nachverlagen, da er sie ja falls Steuerschulden "verkauft" wurden auch nachbezahlen muss. Sie können aber an einem anderen Ende sparen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen als Teil der Betriebskosten sind neuerdings steuerlich absetzbar (Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung)...