Nachbarin hat Morddrohung gemacht-wird nicht gekündigt

8 Antworten

Ich weiss auch nicht mehr was ich tun kann :( Es kann doch nicht sein, dass keiner Veranlassen kann,dass diese Frau in eine Einrichtung kommt wo sie psychisch betreut wird?!

Außer sichbei der Hausverwaltung und den Behörden immer wieder zu beschweren bleibt wohl nicht viel übrig.

Ausziehen geht in zwei-drei Jahren. Falls ich da noch lebe und die Nachbarin ihre Drohung nicht wahrmacht.

Na ich glaube nicht , dass es soweit kommt.

ASber ein schönes Wohnen ist das nicht.

Ich würde versuchen was anderes zu finden.

Mal ungeachtet der Tatsache, dass du über deine offensichtlich kranke Nachbarin sehr respektlos und unwürdig schreibst.

Man kann (zum Glück) keinen Vermieter dazu zwingen einem Mieter, der einem persönlich quer geht, zu kündigen! Dir bleibt also nichts anderes übrig, als damit zu leben oder auszuziehen.

vanillaschote  26.05.2014, 22:01

Stimmt und die Frau ist krank. Aber wenn ein "gesunder" Nachbar so etwas loslässt, kann das jeder Vermieter als Kündigungsgrund anführen. Nach einer Abmahnung natürlich.

StupidGirl  26.05.2014, 22:31
@vanillaschote

Die Frage ist nur, inwieweit die Abmahnung Wirkung zeigen kann. Es macht einen Unterschied ob man einen lärmenden Nachbarn abmahnt, der weiß, was er tut oder einen Nachbarn, der eben aufgrund seiner Krankheit nicht weiß, was er tut. Das stelle ich mir extrem schwierig vor. Aber wie du schon geschrieben hast der Vermieter kann das machen, muss er aber nicht. Ich persönlich würde für mich die Konsequenzen ziehen und ausziehen, bevor ich mir den Stress mit Nachbarin und Vermieter antun würde, der vielleicht auch völlig erfolglos sein würde.

Gerhart  27.05.2014, 10:44
@StupidGirl

Kranke haben keine Sonderrechte in Bezug auf Stalking oder Drohung.

Schwieriges Thema. Ich bin da absolut zwiegespalten. Ich verstehe deine Situation, aber auch ihre. Die Hausverwaltung hat nicht unbedingt einen Anlass ihr zu kündigen. Das scheint auch keine Mietrechtsangelegenheit zu sein, sondern eher eine Nachbarschaftsrechtssache. Es ist wirklich schwierig. Über deine Nachbarin wissen wir nichts, weder Diagnosen, noch andere Umstände, die entscheidend sein könnten. Aber so wie der Fall liegt, kannst du entweder nur immer wieder mit der Hausverwaltung sprechen, dich ans Ordnungsamt oder die Polizei wenden oder aber den Gang zum Anwalt einschlagen. Wenn du wirklich der Meinung bist, dass diese Dame dich umbringen will, wovon ich definitiv nicht ausgehe, denn ich kenne mich etwas mit psychischen Erkrankungen aus, dann solltest du prüfen, welche Optionen du hast. Ob Wohnungswechsel, Mietminderung, einstweilige Verfügungen etc. Aber wie gesagt, vermutlich wirst du einen Anwalt benötigen. Sinn könnte hier eine Sammelklage machen. Sprich dich mit den anderen Mietern ab und nehmt euch meinethalben gemeinsam einen Anwalt. Viel Erfolg!

bwhoch2  27.05.2014, 09:36
Die Hausverwaltung hat nicht unbedingt einen Anlass ihr zu kündigen.

Doch hat sie! Sie hat auch eine Fürsorgepflicht für alle anderen Bewohner und nicht nur für die psychisch kranke Person. Jeder soll in seiner Wohnung ungestört und auf Dauer unbelästigt leben können.

In einem ähnlichen Fall wurde die fristlose Kündigung (in Deutschland) ohne weiteres bestätigt. Die erste Morddrohung eines psychisch kranken Mitbewohners gegenüber einer Mitbewohnerin einer anderen Etage wurde mit einer sofortigen fristlosen Kündigung beantwortet. (Die Mitbewohnerin musste aus dem Haus flüchten und traute sich nur noch in Polizeibegleitung in ihre Wohnung zurück.)

Der fristlosen Kündigung wurde zwar von dem Kranken widersprochen, aber die Gerichtsverhandlung dauerte nicht lange. Die fristlose Kündigung war rechtmäßig.

Vielleicht führt der Verlust der Wohnung sogar dazu, dass sich endlich jemand wirklich um die kranke Person kümmert.

Diese Frau scheint unter übelsten Psychosen zu leiden.

Die Frage ist jetzt, wie weit geht das bei ihr?

Besteht tatsächlich die Gefahr, dass sie bei einem psychotischen Schub hingeht und jemandem ein Messer in den Bauch rammt?

Oder ist sie "harmlos" bis auf ihre Verbalattacken?

Das sollte dringend abgeklärt werden, mit dem Betreuer und den Hausbewohnern. Habt ihr da schonmal das Gespräch gesucht? Oder habt ihr immer nur mit Unverständnis und Abwehr reagiert?

Vielleicht ist es ja so, dass man mit der Frau auskommen kann, wenn man in der Lage ist mit ihren Wahnvorstellungen umzugehen- anstatt dagegen anzugehen?

Oft reicht es ja schon aus, wenn man so Jemandem Recht gibt, so dass er sich in seinem Wahn verstanden fühlt.

Diese Vorgänge sind zunächst tatsächlich rechtlich kein Kündigungsgrund.

Es handelt sich um eine massive Störung des Hausfriedens, es ist die Aufgabe des Vermieters, dies zu klären.

Aber wegen einer Störung kann wirklich nicht gleich gekündigt werden. Was zunächst einmal angesagt wäre, wäre eine schriftliche Abmahnung, sich in Zukunft anders zu verhalten.

Und dann noch eine Abmahnung, wenn das wieder vorkommt und dann noch ein.

Erst dann wäre eine Kündigung angebracht, vorher kippt das jeder Richter.

Hinzu kommt, die Person scheint psychisch krank zu sein.

Das ist sozusagen ein Ausnahmegrund, hierbei noch genauer vorzugehen, denn kranke Leute zu kündigen, ist nicht ganz einfach, doppelt schwer.

Ihr könnt solange abstimmen, wie ihr wollt, das hat Null Wirkung. Einzig wichtig ist die Rechtslage.

bwhoch2  27.05.2014, 09:39
Erst dann wäre eine Kündigung angebracht, vorher kippt das jeder Richter.

Vielleicht in Österreich. In Deutschland nicht.

Hinzu kommt, die Person scheint psychisch krank zu sein.

Das ist sozusagen ein Ausnahmegrund, hierbei noch genauer vorzugehen, denn kranke Leute zu kündigen, ist nicht ganz einfach, doppelt schwer.

Stimmt auch nicht. Wenn ein psychisch kranker eine ganze Hausgemeinschaft mit seinen Drohungen, Beschimpfungen und vielleicht sogar tätlichen Angriffen überzieht, werden die Richter das Interesse der anderen Bewohner weit über dem des einzelnen Kranken stellen.