Nachbar filmt die Straße inkl Bürgersteig?

4 Antworten

Sofern auf dem Foto nur sein Haus und die Kamera zu erkennen sind, steht einem Foto nichts im Wege. Das reine Fotografieren von Gebäuden ist eh nur sehr eingeschränkt zu unterbinden. Im Übrigen wäre das Foto zur Beweissicherung zulässig, da geeignet, geboten und verhältnismäßig.

Hinsichtlich der Überwachung durch den Nachbarn wäre der Landesdatenschutzbeauftragte der fachlich zuständige Ansprechpartner.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Eine private Videoüberwachung darf nur das Privatgrundstück erfassen und es muss auf die Überwachung hingewiesen werden. Nachbargrundstücke oder gar öffentlicher Raum darf keinesfalls inbegriffen sein. In diesem Fall handelt es sich um eine, nicht unerhebliche, Straftat. Schau mal hier rein:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/videoueberwachung-was-ist-erlaubt-104.html&ved=2ahUKEwjT8Lbe98r0AhVQhP0HHaEsDyQQFnoECAsQAQ&usg=AOvVaw2NafLIGxt3veughnB9xcgs

Havenari  05.12.2021, 15:11
eine, nicht unerhebliche, Straftat

Mit welcher Strafe ist sie denn bedroht, die Straftat?

Wenn sie nicht unerheblich ist, muss sie wohl erheblich sein. Ist es gar wirklich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, wenn man eine Kamera aufhängt?

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/17/5-439-17.php

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Wandkosmetiker  05.12.2021, 15:35
@Havenari

Folgende Gesetze sind im weitesten Sinne davon berührt:

  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Bundesdatenschutzgesetz (präzisiert und ergänzt die DSGVO an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind)
  • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
  • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
  • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Was genau mit welcher Strafandrohung belegt ist musst du dann schon selber googeln.

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Sprich ihn an wenn er die abbaut, alles gut.

Wenn nicht kannst immer noch anzeigen

tmntnic3350 
Fragesteller
 04.12.2021, 21:04

steht doch dort. Das ich es genauso machen werde. Nur die Frage wegen der Beweißsicherung ..

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Antitroll1234  04.12.2021, 21:06
@tmntnic3350

WTF, entweder er baut das Teil ab oder nicht 🤷‍♂️

Wenn dir ein Foto so am Herzen liegt, dann mach doch eins davon, wirst wohl hinbekommen und musst hier nicht fragen 😂😂😂

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tmntnic3350 
Fragesteller
 04.12.2021, 21:12
@Antitroll1234

Du verstehst es nicht. Es geht darum, dass ich nicht selbst eine "Straftat" mache indem ich sein Grundstück oder Haus etc Fotografiere. nicht darum ob ich es kann oder nicht .. schalt dein Hirn ein

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Antitroll1234  04.12.2021, 21:14
@tmntnic3350
…schalt dein Hirn ein

…solltest mal dringend ausprobieren, dann begreifst vielleicht auch das Fotografieren nicht verboten ist 😂😂😂

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tmntnic3350 
Fragesteller
 04.12.2021, 21:27
@Antitroll1234

je nachdem was man fotografiert .. Aber ich bemerke schon mit wem ich hier schreibe .. lol

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Antitroll1234  04.12.2021, 21:29
@tmntnic3350

…Du willst ein Haus und Kamera fotografieren, hast Du das schon vergessen ?!?

Ich fasse es nicht 🤦‍♂️

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Ich denke nicht das es irgendwelche Probleme gibt wenn du jemanden bei einer straftat fotografierst. Denn leider ist es allgemein in DE verboten auch nur 1 cm öffentlichen Raum(und alles was man nicht Besitztümer) zu Filmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung