Nach Kündigung belangt werden?

2 Antworten

Ja das kann er durchaus, in der Regel deckt das aber eine Haftpflicht oder andere Versicherung ab, die der Arbeitgeber verpflichtet ist für den Mitarbeiter abzuschließen (gibt auch Sonderregelungen bei Arbeitsunfällen, entsprechende Branchenregelungen etc.), wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass absichtlich was zerstört wurde, oder grob fahrlässig gehandelt wurde, dann kann er unter Umständen den Arbeitnehmer mit in die Verantwortung ziehen und dann auch Schadensersatz verlangen.

Wenn du allerdings was nicht rechtzeitig schaffen konntest und das unabsichtlich gemacht hast, eigentlich nicht, hängt aber bestimmt vom Fall ab. Wenn es sich um absichtliche Arbeitsverweigerung handelt unter Umständen schon. Ich vermute einfach mal, dass es ohne entsprechende Beweise schwierig sein dürfte mit so einer Argumentation durchzukommen.


dan959 
Fragesteller
 20.09.2016, 14:25

Danke für die Antwort. Im meinem Fall geht es um eine Sache, die ich nicht mehr geschafft habe und auch nicht dran gedacht habe um ehrlich zu sein. Diese Sache kann aber auch ein anderer Mitarbeiter ohne Probleme erledigen, also es entsteht kein Schaden. Zu dem sollte ich einen Mitarbeiter einarbeiten innerhalb 2 Wochen, was auch ganz gut gelaufen ist, nun habe ich doch Angst, dass die mir vorwerfen, ich hätte meine Aufgaben nicht vollständig übergeben.

netcx  20.09.2016, 14:43
@dan959

In solchen Dingen sollte man auch stets ehrlich sein, wenn einem irgendwo Unehrlichkeit angekreidet werden kann, dann ist das nicht gut, aber das nur so nebenbei.

Wenn das so ist wie du das schilderst, und du das alles gut erledigt hast, dann brauchst du dir keine Sorgen machen, insbesondere dann nicht wenn das jemand anders im Zweifelsfall auch noch bezeugen könnte. Und wenn ihm auch kein Schaden entstanden ist, was will er dann überhaupt? Da kann er sich zwar beschweren so viel er will, aber solange alles reibunslos gelaufen ist, wo ist das Problem. Selbst wenn du nicht alles perfekt gemacht hast, dann muss er das eigentlich erdulden. Wenn ihm das nicht passt, dann hätte er dich auch gleich fristlos freistellen bzw. kündigen können, wieso hat er das dann nicht getan, wenn er das ja schon wusste? Ergibt keinen Sinn. Und da du selbst sagst, du hast dich da drum gekümmert, würde ich mir keine Sorgen machen. Sonst müsste ja jeder Arbeitnehmer ständig Angst haben, hinterher noch von seinem Arbeitgeber angegriffen zu werden.

Selbst wenn er tatsächlich Maßnahmen ergreifen sollte, kann ich mir schwer vorstellen, dass er das irgendwas erreicht. Und wenn er dir irgendwelche Mahnungen oder Drohungen schickt, ignorieren und im Zweifelsfall zum Arbeitsgericht gehen.

Das ist zu unkonkret. Mach mal ein Beispiel und vor allem bist du schon raus oder nicht? Normalerweise gibt es danach keine gegenseitigen Ansprüche mehr

dan959 
Fragesteller
 20.09.2016, 14:22

Ja ich bin schon raus. Ich habe meiner Meinung nach auch alles gut abgeschlossen. Es gibt eine Sache, die ich nicht mehr geschafft habe, aber die in der Theorie sowie Praxis auch jemand anders erledigen kann.

maxim65  20.09.2016, 14:23
@dan959

Raus ist Raus.