Muss mich bei einem freiwilligen Umzug eine neue Schule annehmen? Recht auf Schule?
Hallo,
ich werde demnächst 18 Jahre und möchte dann gerne in eine relativ weit entfernte Stadt ziehen. (Wohnung etc. etc. alles kein Problem, das ist alles geklärt - finanzielle Dinge sind uninteressant) Das Problem: ich bin noch schulpflichtig, da ich zur Zeit die Q2 des Gymnasiums hier besuche. Nun werde ich im laufenden Schuljahr 18 und bin bis zum Ende dieses Schuljahres schulpflichtig.
Wie sieht das nun aus? Kann ich dennoch umziehen und mir in der neuen Stadt eine neue Schule suchen? MUSS mich das dortige Gymnasium annehmen? Oder vielleicht die dortige Gesamtschule? Oder kann mir grundsätzlich verboten werden, dass ich umziehe - mit der Begründung mich müsse keine Schule annehmen, daher könne ich nur auf meiner aktuellen bleiben?
War das nun verständlich? ^^ Ich will eigentlich nur wissen, ob ich umziehen darf (ich denke man darf keinem Menschen vorschreiben, wenn er 18 ist, wo er zu leben hat?) und ob mich dann eben das dortige Gymnasium oder die dortige Gesamtschule nehmen muss? Oder können dort alle Schulen "rumzicken" und so praktisch meinen Umzug verhindern?
Ich hoffe das war so verständlich, bei Nachfragen bin ich selbstverständlich gerne bereit diese möglichst genau zu beantworten!
Für alle Tipps und Antworten bin ich sehr dankbar! (Wenn jemand irgendwelche rechtlichen Kenntnisse besitzt, wären Quellenangaben nett, zur Sicherheit)
PS: Besteht die Chance, dass mit meinem aktuellen Gymnasium abgeklärt wird wo genau ich hingehen möchte und die beiden Gymnasien dann untereinander alles weitere klären? Ich habe irgendwas von einem "Antrag auf Schulwechsel" gelesen?
PPS: Stimmt es, dass mich jedes Gymnasium ablehnen könnte, jedoch jede niedere Schule (z.B. Gesamtschule) mich annehmen müsste? (Gelesen bei http://www.gutefrage.net/frage/schulwechsel-welche-schule-muss-aufnehmen , Antwort von Blindi56, ganz oben)
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander / KingOfKingz2109
3 Antworten
Wende Dich doch einmal an das Oberschulamt - oder wie immer das dort heisst - an Deinem Wunschwohnort und stell dort Deine Frage, denn wenn es Probleme gäbe, was ich eher nicht glaube, dann müsste der Verein das ja lösen und er hat auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen Schulen.
Du wirst noch ein Jahr schulpflichtig sein und die Schulbehörde ist zuständig dafür, dass Dir das auch ermöglicht wird.
Okay, dankeschön!
Weißt du zufällig, welche Behörde genau für mein Anliegen zuständig ist?
Schulbehörde NRW?
Schulministerium NRW?
Schulaufsichtsbehörde?
...
Da gibt es so viel, ich weiß nicht wo nach ich genau suchen soll. s:
Jeder Regierungsbezirk in NRW hat (mindestens) eine Schulbehörde und an die solltest Du Dich wenden.
Schule ist kein Wunschkonzert. Deswegen erscheint es zumutbar, dass auch das letzte Schuljahr vor Ort absolviert wird.
Nach der 9. Klasse ist man doch nicht mehr schulpflichtig? Oder irre ich mich da?
Du irrst dich. Es besteht weiterhin Schulpflicht, zumindest in NRW. ~> http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Unterricht/Schpfl/Dauer.html
"Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet."
- deshalb wäre meine wichtige / wichtigste Frage, ob mich z.B. eine Gesamtschule annehmen MUSS. Oder ein anderes Gymnasium. Sobald ich da hin ziehe. Oder ob gesagt werden kann "du ziehst freiwillig um, wir müssen dich nicht annehmen". x:
Das klingt doch schon mal vielversprechend und sehr aufbauend!
Habe ich das nun richtig verstanden - wenn alle Stricke reißen und mich wirklich jede Schule so ablehnen sollte (ich telefoniere schon seit Stunden überall rum, um das irgendwie zu erfragen/klären), kann ich mich an das Schulamt wenden, damit dieses mir dabei hilft und mich praktisch an eine Schule vermittelt?
Das Problem ist eben vor allem, dass ich alleine wegziehe, ohne meine Eltern - weswegen ich die Angst habe, dass gesagt wird "du darfst nicht umziehen und kriegst dort keine Schule", wer weiß was der Paragraphenjungle Deutschland da für mich bereit hält.. ? ^^
Ich mache mir nur Sorgen dass es daran scheitert, deshalb ist solche mutmachende Bestätigung sehr hilfreich, vielen Dank!