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Muss man Übungsleiterpauschale bei Steuererklärung angeben, wenn man das Geld spendet?

gefragt von matchball am 30.09.2009 um 18:12 Uhr

Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2008. Ich hätte für eine Trainertätigkeit Geld i.H. der Übungsleiterpauschale erhalten, habe das Geld aber gespendet. Muss ich den Betrag trotzdem in der Erklärung eintragen?

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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 30. September 2009 18:16
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Ja, Du gibst beide Seiten an - die Übungsleiterpauschale ist ja bis zu einem bestimmten Betrag eh steuerfrei und die Spende kannst Du absetzen. Mit dem verzicht hast Du ja nur den Zahlungsweg abgekürzt, denn auf der Spendenquittung steht sicher "es handelt sich nicht um den Verzicht auf Aufwandsersatz" oder so.


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Teify
beantwortet von Teify am 30. September 2009 18:16
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Das wirst du mit angeben müssen,kannst es aber als Spende wieder mit angeben.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 30. September 2009 18:15
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Ja mußt Du. Der Verein muß es ebenfalls als Ausgabe für Trainer und andererseits als Einnahme für Spende verbuchen.

Bei der Steuerprüfung des Vereins stellt sich dann heraus, daß Du es nciht angegeben hast.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. Oktober 2009 18:37
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Die ÜP ist bis 2100€ eh steuerfrei und muss nicht angegeben werden.

Wenn es mehr ist: Anlage S, Seite 2 unten

Die Spenden sollten extra angegeben wrden. Das sollte auch immer ein separater Vorgang sein.

.

Tipp bei höherer ÜP:

Man kann ÜP und 400€-Job kombinieren


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