Wohngeld bei der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

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Eine Einkunftsart ist Wohngeld nicht und auch keine Entgeltersatzleistung wie z.B. Elterngeld. Es gibt also auch keinen Progressionsvorbehalt.

Du mußt es also gar nicht angeben.

Einzige Möglichkeit wäre, wenn Du Deine Miete irgendwie steuerlich ansetzt, z.B. im Zuge eines häuslichen Arbeitszimmers. Dann mußt du Erstattungen und Zuschüsse, also Wohngeld, gegenrechnen.

jujsch 
Fragesteller
 15.01.2013, 13:28

Danke! Was ist mit Lastenzuschuss?Habe gerade geschaut, das nennt sich bei uns nicht Wohngeld sondern Lastenzuschuss, da wir ein Haus gekauft haben.

Toran  15.01.2013, 14:17
@jujsch

Das ist dann genau das gleiche.

Sonstige Einkünfte oder Nebeneinkünfte oder so