Muss man seinen vollen Namen angeben?
Muss man bei der Hochschule seinen vollen Namen angeben, also wenn man z.B. doppelten Nachnamen hat (z.b. Quirinius Semel-Kausa, reicht dann einfach Qurinius Semel)?
4 Antworten
Ein Studium an der Hochschule ist ja kein Abendkursus an der VHS.
Die korrekte Angabe des Namens, wie er im PA steht, also ein muß aus meiner Sicht.
Das wird bestimmt auch anhand des PA verglichen.
Würde den vollen Namen angeben (ob man rechtlich dazu verpflichtet ist weiß ich nicht).
Aber du bekommst ja ein Zeugnis und da wäre es gut wenn da dein richtiger/voller Name drauf stehen würde.
Wenn da voller Name steht, musst Du auch den vollen Namen angeben. Namen, die durch Bindestriche getrennt werden, sind von amtlicher Seite immer komplett anzugeben.
So wie es im Perso. steht.