Hallo,
ich beabsichtige mein Studium abzubrechen, da es für mich einfach die falsche war. Kann mir jemand sagen, ob ich das Kindergeld, für welches ich in der Studienzeit berechtigt war zurückzahlen muss?
Danke für Eure Antworten.
nein musst du nicht, da du beim Empfang der Leistung wirklich dazu berechtigt warst. Wenn du weiterhin Geld bekommst, obwohl du nicht mehr dazuberechtigt bist, dann musst du es zurück zahlen!

Nein .... aber du musst den abbruch dann melden, damit die zahlungen dann eingestellt werden
JoWaKu am 15. Oktober 2009 09:05 So ist es. - DH

Nein, Du hast ja studiert in der Zeit, warst also auch KG-berechtigt. Mit welchem Erfolg Du studiert hast ist unerheblich. Aber sobald Du aufhörst bekommst Du kein KG mehr, musst aber nichts zurückzahlen.

Zunächst vorneweg - und dies auch an die schneller Antworter: Das Kind ist nicht kindergeldberechtigt, sondern die Eltern. Aber auch die müssen das nicht zurückzahlen
Silmarillion am 14. Oktober 2009 12:25 Ach, noch eine Ergänzung - Falls Du nach dem Studienabbruch eigenes Geld verdienst und über die Einkommensgrenze (7680 Euro jährlich) kommst, müssen die Eltern evtl. anteilig zurückzahlen. (Ist aber eher unwahrscheinlich, wir haben schon Oktober)
Nicht, solange du eingeschrieben bleibst. Bleib eingeschrieben, bis zum Ende des Semesters, ob du nun an der Uni teilnimmst oder nicht. Aber du musst es auf keinen Fall rüchwirkend zurückzahlen. Du bekommst nur nichts mehr, wenn du dich dann exmatrikuliert hast.
Du beziehst das Kindergeld aufgrund erbrachter und Nachgewiesner Tätigkeit! Zurückzahlen müsstest du es laut meinen Wissenstand nur wenn du es weiter beziehst aber nicht nachweisen kannst das du etwas machst. Bsp: Du brichst das Studium ab und beziehst dennoch Kindergeld, die kommen dahinter und werden von dir von Zeitpunkt des Abbruchs bis heute das Geld zurück verlangen. Ganz sicher bin ich da aber gerade nicht, aber so hab ich es schon erlebt.