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Muss man bei einem Studiumsabbruch das erhaltene Kindergeld zurückzahlen?

gefragt von mk654 am 14.10.2009 um 11:43 Uhr

Hallo,

ich beabsichtige mein Studium abzubrechen, da es für mich einfach die falsche war. Kann mir jemand sagen, ob ich das Kindergeld, für welches ich in der Studienzeit berechtigt war zurückzahlen muss?

Danke für Eure Antworten.

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Finanzen x 23.813 Studium x 3.876 Kindergeld x 1.145

anonym
beantwortet von Morrrpheus am 14. Oktober 2009 11:46
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nein musst du nicht, da du beim Empfang der Leistung wirklich dazu berechtigt warst. Wenn du weiterhin Geld bekommst, obwohl du nicht mehr dazuberechtigt bist, dann musst du es zurück zahlen!


Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 11:47
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Nein .... aber du musst den abbruch dann melden, damit die zahlungen dann eingestellt werden

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 15. Oktober 2009 09:05

So ist es. - DH


Phantom12
beantwortet von Phantom12 am 14. Oktober 2009 11:51
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Nein, Du hast ja studiert in der Zeit, warst also auch KG-berechtigt. Mit welchem Erfolg Du studiert hast ist unerheblich. Aber sobald Du aufhörst bekommst Du kein KG mehr, musst aber nichts zurückzahlen.


Silmarillion
beantwortet von Silmarillion am 14. Oktober 2009 11:51
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Zunächst vorneweg - und dies auch an die schneller Antworter: Das Kind ist nicht kindergeldberechtigt, sondern die Eltern. Aber auch die müssen das nicht zurückzahlen

Kommentar von 4e4797c1ac1159d87494beb6c20c5ec1smallSilmarillion am 14. Oktober 2009 12:25

Ach, noch eine Ergänzung - Falls Du nach dem Studienabbruch eigenes Geld verdienst und über die Einkommensgrenze (7680 Euro jährlich) kommst, müssen die Eltern evtl. anteilig zurückzahlen. (Ist aber eher unwahrscheinlich, wir haben schon Oktober)


anonym
beantwortet von Ramonette am 14. Oktober 2009 11:47
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Nicht, solange du eingeschrieben bleibst. Bleib eingeschrieben, bis zum Ende des Semesters, ob du nun an der Uni teilnimmst oder nicht. Aber du musst es auf keinen Fall rüchwirkend zurückzahlen. Du bekommst nur nichts mehr, wenn du dich dann exmatrikuliert hast.


anonym
beantwortet von TBNetwork am 14. Oktober 2009 11:46
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Du beziehst das Kindergeld aufgrund erbrachter und Nachgewiesner Tätigkeit! Zurückzahlen müsstest du es laut meinen Wissenstand nur wenn du es weiter beziehst aber nicht nachweisen kannst das du etwas machst. Bsp: Du brichst das Studium ab und beziehst dennoch Kindergeld, die kommen dahinter und werden von dir von Zeitpunkt des Abbruchs bis heute das Geld zurück verlangen. Ganz sicher bin ich da aber gerade nicht, aber so hab ich es schon erlebt.


anonym
beantwortet von Imera am 21. Oktober 2009 14:50
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nein, aber du mußt den Abbruch melden


anonym
beantwortet von keri84 am 14. Oktober 2009 11:44
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nein so weit ich weiß muss man das nicht.


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