Exmatrikulation und Kindergeld?

3 Antworten

Das mit dem Kindergeld ist sowieso etwas komplex, die wollen da ja auch wirklich alles wissen. Du solltest denen die Exmatrikulationsbescheinigung und die Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule bzw. den neuen Arbeitsvertrag vorlegen, damit die wissen, dass du dich um etwas neues gekümmert hast.

Dann sollte das eigentlich kein Problem sein.

Für eine Übergangszeit von 4 Monaten kann das Kindergeld weiter bezogen werden, wenn bereits feststeht, dass eine weitere Ausbildungsphase beginnt.

Es reicht also wenn du das Studiumim April beendest.

Familienkasse fragen, die wissen genau Bescheid...😂