Muss ich meinen Vermieter fragen um einen Kaninchenstall (2x2,50m) zu bauen!? ;)

6 Antworten

Wenn der Garten nicht euer ist und auch nicht euch allein mit der Mietwohnung zusteht, dann müsst ihr ihn selbstverständlich fragen. Ein sicheres Kaninchengehege in Außenhaltung ist schließlich ein großer Aufwand, der ganze Boden muss schließlich umgegraben werden, damit man 50cm (nicht weniger!) Unterbuddelschutz anbringen kann. Macht eurem Vermieter dann also bitte auch klar wie ihr das Gehege richtig baut, nicht dass er denkt ihr stellt da handelsübliche Gitterelemente auf und das war´s, denn sonst könnte es zu Problemen kommen.

Eule012 
Fragesteller
 28.07.2014, 10:45

Er steht uns ja alleine zu:), denn das Stück vom Gärten das unserer Nachbarin gehört, Dürften wir natürlich nicht bebauen, da es nicht im Mietvertrag eingeschlossen ist. Aber danke für deine Antwort:) !

Und zu den 50 cm:) , wir legen das Gehege mit Gehwegplatten aus, nur an der "buddelkiste" nicht. Deswegen reichen 30-40 cm vollkommen, wenn man die platten gut gelernt und ordentlich arbeitet. Natürlich müsste man den Teil zum Buddeln tiefer machen.

Sesshomarux33  28.07.2014, 12:45
@Eule012

Lass den Kaninchen doch ihren natürlichen Boden. In der Natur graben Kaninchen tiefe Tunnelsysteme, umso besser wenn sie dies haben, wenn sie schon draussen leben. Denn das macht eine artgerechte Haltung erst aus.

Eule012 
Fragesteller
 28.07.2014, 12:47
@Sesshomarux33

Naja, der Boden wird dann sehr schnell matschig. Steine sind für die Süßen besser, Da sie ja in der "buddelkiste", die 75x200 cm groß ist genug Platz um ihre Instinkte auszuleben.

Eule012 
Fragesteller
 28.07.2014, 12:56
@Eule012

Meiner Meinung nach gibt es garkeine WIRKLICH artgerechte Haltung. Denn in "Gefangenschaft" wird es für kaninchen nie so sein wie es in der Natur ist (auch wenn der Mensch das denkt) da mag das gehe und der Platz zum Buddeln noch so groß sein. Man kann ihnen nur ein Leben bieten dass nahe an dem in der Natur dran ist.

Als "artgerecht" würde ich das nicht bezeichnen. Es sei denn man grenzt einen ganzen Park als gehe ab. Und selbst dann wäre immer noch ein Zaun drum.

Naja ist halt meinen Meinung. Und egal was du jetzt hier drunter schreibst, du wirst so nicht ändern. ;)

Ok ist ja auch egal. Das Thema passt hier schließlich nicht hin:)

Sesshomarux33  28.07.2014, 13:31
@Eule012

Die Frage ist nur wie man "artgerecht" definiert, in Heimtierhaltung gibt es artgerechte Haltung im Sinne eines Kompromisses zwischen Mensch und Tier, das Tier dient uns als Freund und wie bieten ihnen Schutz und Geborgenheit vor Fressfeinden und tiermedizinische Versorgung sowie eine möglichst naturnahe Haltung. Ich habe auch nicht vor deine Meinung zu ändern, mir ist es im Prinzip egal, was du denkst, ist deine Sache.

Dennoch, gerade wenn du so denkst, könntest du es ihnen ja zumindest so naturnah wie möglich machen. Kaninchen können nie mehr Buddelfläche als genug haben. Ein ordentliches Tunnelsystem dient Kaninchen zur Flucht, gerade bei Außenhaltung, wenn eine Katze oder ein Marder am Gehege rum lungert, so können sie sich auf natürlichste Art und Weise schützen. Wie du das jetzt mit dem Gehege jedoch regelst bleibt dir überlassen, ich wollte nur nochmal das Minimum einer artgerechten Kaninchenhaltung erklären, da bin ich etwas weiter als diebrain.de oder Kaninchenwiese.de - denn selbst das was da steht kann ich nicht "artgerechte Haltung" nennen.

Damit du mich nicht missverstehst: Ich denke nicht, dass deine Kaninchen nicht artgerecht leben, wenn du jetzt doch die Platten auslegst.

Dann viel Erfolg beim Gehegebau! :)

Eule012 
Fragesteller
 28.07.2014, 13:50
@Sesshomarux33

Danke:)!

Ich meinte das auch garnicht böse. Und du hast natürlich recht mit deinen Einwänden. Ich werde jetzt die hälfte mit gehwegplattenund die andere mit Erde machen (natürlich alles gut abgesichert:)).

Lg eule:)

Wenn das euer allein genutzter Garten ist, mußt du nicht fragen.

Eule012 
Fragesteller
 27.07.2014, 23:20

Das ist ein großer Garten, der in mehrere Grundstücke unterteilt ist. Es führen mehrere terassen hinein. Aber ein Grundstück Ist ja unsers:)

Wir haben vor einen neuen Stall zu bauen, der wiegesagt 2m x2,50m groß wird. Er passt genau zwischen zwei Bäume in den Gärten und nun frage ich mich ob es da ärger mit dem Vermieter geben könnte:)? Denn wir müssen den Draht vom Stall ca 30-50 cm tief in die Erde "buddeln" ;).

Ihr dürft das das der Garten Bestandteil Eures Mietvertrages ist, aber der Vermieter kann nach Eurem Auszug den Rückbau verlangen.

Wenn ihr mal wegziehen solltet --dann müsst ihr nur

den Zustand wieder herstellen,wie er vorher war--mehr nicht.

VG pw

Nicht jeder darf einen ZOO im fremden Garten errichten . Das Geländer gehört dem Vermieter und ist gedacht als Erholungsfläche für alle Mitbewohner . Vom Duft und der Mistentsorgung gar nicht zu reden .

Eule012 
Fragesteller
 28.07.2014, 10:50

Ähm, hast du meine Frage gelesen?!

  1. von einem Zoo war nie die Rede (weist du was ein Zoo ist?)

  2. wir haben schon seit 8 Jahren einen Stall im Garten und der "Duft" so wie du ihn nennst hat bisher noch niemanden gestört. Es sind nur 2 kaninchen (Nachdenken schadet in der Regel nie).

  3. mit der Mist Entsorgung hatten wir noch nie Probleme, da es einen Komposthaufen gibt, den keiner nutzt und wir die Erlaubnis haben es tun.

Ähm Japp.