Kaninchenstall vorm Haus?

5 Antworten

Gesetzlich kann der Vermieter die Haltung von Kleintieren ( Gesetzlich Definiert als Kleintier)  nicht verbieten. Bei Anbauten wie der Vermieter dies gemacht hat muss er sich de Genehmigung vom Vermieter holen. Hätte Er diese wäre das auch kein Problem. So muss er dies Entfernen und die kleinen anderweitig unterbringen. Evtl. eine Einigung mit dem Vermieter  regeln ,sofern das überhaupt Möglich ist. anders sieht es aus wenn er die kleinen bei sich in der Wohnung Hält ( wie ich das mache) ,dagegen kann der Vermieter keine Einwände setzten. Wenn der Vermieter aber im selben Haus wohnen würde und hätte eine Ärztlich Nachweisliche Allergie z.B. gegen Kaninchenhaare ,wäre dann auch ein Verbot Möglich solche Kleintiere zu halten. 

Hi,

rechtlich gesehen kann der Vermieter fordern dass der Stall da wegkommt. Innerhalb der Wohnung darf der Vermieter da nichts zu sagen (außer bei Animal Hording), aber auf Gemeinschaftsgrundstück schon.

Aber, das ist eventuell sogar gut, denn die Kaninchen haben viel zu wenig Platz und vielleicht besteht ja jetzt für den Besitzer ein Grund den Kaninchen ein artgerechtes Gehege zu bauen, oder, sie abzugeben.

Das mit dem Ungeziefer, Ratten, Mäuse ist der Standartargument von Vermietern die keine Ahnung haben. Solch getier wird idR. nur bei schlechter Haltung (zB. Klo wird zu selten gereinigt) angezogen, idR. aber nicht bei korrekter Haltung ;)

Falls Du ein gutes Verhältnis zu dem Mieter hast, geb ihm doch bitte diese Links wo er sich über Kaninchen-/haltung informieren kann/ sollte damit der nächste Stall nicht auch wieder zu klein ist...:

Gruß

" Darf ein Vermieter so etwas verlangen?"

Ja darf er. Ist schließlich eine Grünfläche für die Gemeinschaft. Selbst wenn jetzt alle anderen Mieter diesen Stall akzeptieren, später kommen ja mal neue/andere Mieter.....

Nicht zu unterschätzen, neben dem meist winterlichen Mause- und Rattenproblem,  sind Fliegen und zwar besonders im Sommer. Spätestens wenn die ersten Mieter massig Fliegen in der Wohnung haben, werden sie die Kaninchenhaltung anders sehen.....  und sich dann  beim Vermieter beschweren....

edit:  neben dem Hygieneproblem gibt es noch baurechtliche Vorschriften und Wegeordnungen.  Man darf nicht einfach Zäune und Gebäude (Stallgebäude) ohne Genehmigungen errichten, bestimmte Größen nicht überschreiten etc. 

Joster73 
Fragesteller
 26.06.2017, 16:17

bei der baulichen Veränderung der Mietsache komme ich ja noch mit. Aber der Hygiene wegen? der Stall wird jeden Tag normal gereinigt und alle 3 Tage komplett

monara1988  26.06.2017, 17:54

Bei Kaninchenställen gibt es kein Hygieneproblem, Mäuse anziehen, Fliegen, oder sonstwas, NUR, wenn man seine Kaninchen nicht korrekt hält-
Bei vernünftig gehaltenen Kaninchen gibt es keine Geruchsbelästigung, Fliegen oder sonstwas....

.... auf was für Ideen Mieter so kommen?

Sperren einfach den Zuweg zum Haus und wundern sich?

Ganz einfach: Die Vermieterin ist im Recht!