muss ich meine minusstunden bei kündigung abbauen?

5 Antworten

Ja da bist du zu gezwungen wenn du keine Lohneinbuße haben willst. Das ist nun mal so

Familiengerd  03.06.2014, 13:03
Das ist nun mal so

Das ist Unsinn - und die Antwort so pauschal ist falsch!

Hallo

bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so.

Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht, das du zu Hause bleiben solltest hättest du ablehnen können bzw ein Schreiben verlangen in dem klar gestellt wird das es betrieblicher Urlaub ist der nicht negativ in Stunden oder Urlaubstagen aufgenommen werden (so hätte ich es gemacht, wäre dies abgelehnt worden wäre ich dort aufgetaucht und hätte gearbeitet)

Leider kannst du im Nachhinein nichts mehr machen außer dich entweder für die Restzeit Krank schreiben zu lassen oder die Stunden abzuarbeiten.

Alles gute

juli131091 
Fragesteller
 02.06.2014, 18:40

das hät ich wohl mal tun sollen :/ krank schreiben möcht ich mich nicht lassen da ich kein schlechtes arbeitszeugnis haben möchte auch wenn sie das davon nicht abhängig machen dürfen und dadurch würd ich die minusstunden ja auch nicht reinholen.danke trotzdem :)

Familiengerd  03.06.2014, 13:08
bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so.

So pauschal gesagt ist das falsch - denn es kommt entscheidend darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und was zum Umgang mit ihnen vereinbart worden ist!

Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht

Auch das ist schlicht falsch! Es kommt sehr wohl darauf an, wie sie entstanden sind - bei Mangel an Arbeit ist das das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, das er nicht durch "Minusstunden" auf die Arbeitnehmer abwälzen darf!

Mit Sicherheit bekommst du die "abgezogen" vom Lohn - du hast ja auch nicht gearbeitet.

Familiengerd  03.06.2014, 13:10

Wie begründest Du die "Sicherheit"?

Wenn Du mit "du hast ja auch nicht gearbeitet" argumentierst, dann verkennst Du möglicherweise völlig die rechtliche Situation.

So pauschal ist die Antwort falsch!

Wenn die Minusstunden entstanden sind, weil der Arbeitgeber Dir nicht genug Arbeit anbieten konnte, obwohl Du arbeiten wolltest, fällt das in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers: Wenn er nicht genug Arbeit für die Arbeitnehmer hat, ist das sein Betriebsrisiko, das er nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen darf.

Hier greift das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1 und 3:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Mit anderen Worten: Du bist in diesem Fall so zu bezahlen, als hättest Du "ganz normal" gearbeitet und musst diese Zeit (die Minusstunden) auch nicht nacharbeiten!

Ohnehin besteht ein Verpflichtung zur Nacharbeit bei Minusstunden (oder das Recht des Arbeitgebers, Minusstunden zu verrechnen) auch nur, wenn vertraglich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart worden ist und dabei auch geregelt wurde, wie mit Minusstunden zu verfahren ist.

Ohne eine solche Regelung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Nacharbeit von Minusstunden zu verlangen oder sie zu verrechnen!

Die Aussage

bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so. Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht

in der Antwort von Phoberos ist selbstverständlich falsch!

Zu auch "Minusstunden und Arbeitszeitkonto" siehe auch den Artikel "Kei­ne Ver­rech­nung von Zeit­gut­ha­ben auf ei­nem Ar­beits­kon­to oh­ne Rechts­grund­la­ge in ei­nem Ar­beits­ver­trag, ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung oder ei­nem Ta­rif­ver­trag: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11" auf dieser Seite: http://www.hensche.de/Arbeitszeitkonto_Verrechnung_Zeitguthaben_Minusstunden_Arbeitszeitkonto_BAG_5AZR676-11.html

Wenn Du diese bis zur Kündigung nicht abgerissen bekommst,kannst Du damit rechnen,daß Dir der Lohn dementsprechend gekürzt wird.

Familiengerd  03.06.2014, 13:02

So pauschal ist das falsch!