Muss ich Kontoführungsgebühren für vergessenes Konto nachzahlen?

17 Antworten

Hi matthi75,

und warum direkt Post vom Inkassobüro? Hast Du vorher keine Post von der Bank erhalten? Biste nicht wegen auflaufender Beträge angemahnt worden?

Ich würde gegen diesen Bescheid sofort Einspruch einlegen, denn die Bank hätte die Kosten senken müssen, indem sie selbst nach Deiner Adresse hätte nachforschen können, genau wie das Inkassobüro es auch konnte. Frag mal bei der Verbraucherzentrale nach wegen Verjährung oder Unterlassung. Grüße

Die Bank wurde erst 1999 gegründet, insoweit dürften die 242 Euro nicht nur aus dem einen Euro pro Monat bestehen. Das wären über 20 Jahre.

Natürlich musst Du die aufgelaufenen Gebühren zahlen und ggfs. auch Überziehungszinsen für das dadurch ins Negative geratene Konto.

Inwieweit Dir aber die Kosten für ein Inkassobüro aufgebürdet werden kann, lässt sich mit den Informationen nicht beurteilen. Eine Nachforschung der Adresse kann der kontoführende Sachbearbeiter auch selbst in die Wege leiten.

Ja, du musst zahlen

Ist schon etwas komisch,das dich die Bank nicht versucht hat anzuschreiben. Würde mal bei der Bank anrufen und nachfragen. Warscheinlich musst du diese Gebühr nachzahlen. Du solltest aber das Konto-wenn du es nicht brauchst-schnellstens kündigen. Allerdings in Schriftform als Einschreiben mit Rückschein. Tja, leider blöd gelaufen-1x pro Jahr sollte man seine Finanzen und Belege durchsehen. Dabei wäre es dir bestimmt aufgefallen das da noch "unbekannte" Bankbelege herumschwirren.

der großteil davon wird verjährt sein. verlange vom inkassounternehemn eine genaue aufstellung wann welche gebühren angefallen sind. im internet gibts dann auch seiten wo die verjährungsfristen draufstehen.

du solltest damit dann zur verbraucherzentrale gehen. die können dann mehr sagen weil hier anscheinend die bank ihre sorgfaltspflichten verletzt hat und nicht regelmässig geprüft hat ob die gebühren gezahlt werden und es erst dadurch zu der hohen summe gekommen sein kann.