Muß ich "Knöllchen" von Privatfirmen zahlen?
Ich parkte für ca. 5-10 Minuten auf dem Parkplatz eines "Norma"- Discounters. Nach dem Einkauf fand ich an der Windschutzscheibe meines Wagens eine Zahlungsaufforderung über 19,90 Euro, weil ich vergass eine Parkscheibe zu benutzen. Weiß jemand, ob ich diese dreiste Forderung begleichen muß?
Gruß C.
7 Antworten
Hier gibt es einen neuen Rechtsspruch aus 2019: https://youtu.be/b7jyalfkRCU
tldr: Nein, beim ersten Verstoß musst du nicht bezahlen, wenn du angibst, nicht selbst gefahren zu sein. Du musst auch nicht angeben wer gefahren ist.
ABER: Gibst du nicht an, wer gefahren ist und wird dein Auto noch einmal erwischt, wird man dich vermutlich direkt abschleppen, statt mit einem Knöllchen zu verwarnen.
ja. du kannst ganz froh sein, dass die den nicht gleich abgeschleppt haben, gibt nämlich gewisse dubiose firmen, die das fahrzeug einfach abschleppen und dann wucher-gebühren verlangen. aber das knöllchen musst du wohl oder übel bezahlen
Tja, wenn du die Parkscheibe vergessen hast, ist es dein Pech und somit dein Verschulden. Sorry, aber du wirst das bezahlen müssen. Du kannst dich natürlich bei dem Discounter beschweren, aber das wird nichts bringen.
Ja leider,denn es wird ein Privatpakplatz sein