Habe 9.33 Uhr Auto geparkt, Parkscheibe vergessen und 9.36 Uhr Knöllchen bekommen, 9.40 Parkplatz verlassen.Ist der Strafzettel gerechtfertigt und muß zahlen?

5 Antworten

Leider, ja. Meist wird es so gehandhabt, das 2 Mal kontrolliert wird, um zu klären, wie lang das Fahrzeug dort steht. Aber rein rechtlich ist das von dir beschriebene Vorgehen erlaubt.

Ja, denn du hast ja das Auto verlassen. 

Was anderes währ es, wenn du drinn gesessen hast, wie das Knöllchen kam denn dann hast du nicht geparkt sondern nur gehalten und das ist für 3 min erlaubt. 

Der ist gerechtfertigt.

Du hast ohne Parkschein geparkt, klar.

adk710  20.08.2015, 00:00

Bitte genau lesen: Es geht nicht um einen nicht gezogenen Parkschein, sondern um eine nicht vorhandene Parkscheibe.

Wenn du in einer Km/h Begrenzung von 60 Km/h nur für eine Minute 120 Km/h fährst und geblitzt wirst,gehst du dann straffrei aus?

Du hast ohne Parkscheibe geparkt und damit gegen die StVO verstoßen.

Bezahl dein Knöllchen und du hast deine Ruhe.