Muss Ich Kindergeld zurückzahlen, wenn Ich keine Ausbildung beginne?

1 Antwort

Wenn Du ausbildungssuchend gemeldet bist, dann wirst Du ja entsprechende Nachweise erbringen müssen, dass Du auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist.

Trifft das nicht mehr zu, wird dich die Agentur für Arbeit bei der Familienkasse über kurz oder lang als arbeitssuchend abmelden, wenn Du lieber erst einmal Geld verdienen möchtest.

Wird dann nach der Abmeldung als ausbildungssuchend weiterhin Kindergeld gezahlt und bist Du dann als Kind unter 21 Jahren nicht arbeitssuchend bzw.arbeitslos gemeldet, dass wärst Du dann, solange Du nicht mehr als einen Minijob machen würdest, würde sicher das Kindergeld ab der Abmeldung ab Vollendung des 18 bis max. 25 Lebensjahres von der Familienkasse zurück gefordert bzw.bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres, wenn Du dann mehr als nur einen Minijob machen würdest und entsprechend arbeitssuchend bzw.arbeitslos gemeldet wärst.