Muss ich den Kauf rückgängig machen?

5 Antworten

Ist es meine Schuld ? Und muss ich der Person das Geld zurück erstatten????

Absolutes ja!

Hallo ich habe eben auf eBay meine Schuhe eingestellt die fake sind.

Das alleine ist schon verboten, nicht nur auf eBay, sondern auch rechtlich.

 Ich habe in der Beschreibung geschrieben “ich hoffe ihnen ist bewusst um was es sich hier handelt” schreiben die meisten wenn es sich um Fake Ware handelt.

"Schreiben die meisten" - Wenn alle von der Brücke springen in den sicheren Untergang, wissentlich dass es falsch ist, machst du es also auch? Sehr primitive Denkweise.

Davon ab hat dieser "Text" oder was du als "Beschreibung" verkaufen willst, rechtlich absolut keinen belang.

Du hast hier sogar im Vorsatz gehandelt bewusste Fake-Schuhe zu verkaufen, ohne klar und unmissverständlich die Ware zu beschreiben.

Wenn ich zb. Schuhe von ADIDAS verkaufen wollen würde, wissentlich dass diese nicht original sind, würde ich das Wort "Adidas" nicht 1x erwähnen, aber klar schreiben dass es sich um Schuhe der Marke (zb. Sneaker) handelt einer bekannten Marke, eines anderen Herstellers in Eigenproduktion.

Das sagt zb. mehr aus zu wissen, dass es hier keine Adidas-Schuhe sind, sondern zb. eben "Nachbildungen" derer. Was natürlich dennoch verboten ist laut eBay Richtlinien, da diese eben verboten sind.

Unmissverständlich bei eBay im 1. Satz auch nachzulesen

Kleinanzeigen, nicht eBay, völlig andere Plattform.

Und muss ich der Person das Geld zurück erstatten????

Ja, und es kommt noch besser:

Der Käufer hat jetzt Anrecht auch originale Schuhe, deren Lieferung er auch problemlos einklagen könnte.

Rechtssicher für ihn, verbunden mit einer Kostenlawine bei Dir.

Ist es meine Schuld ?

Selbstverständlich. Deine Anzeige ist nicht eindeutig.

ich hoffe ihnen ist bewusst um was es sich hier handelt

Weißt nicht darauf hin, dass es sich nicht um ein Original handelt. Das klingt für mich eher nach dem Motto: "Ich verhandel nicht um den Preis, weil die Ware so gut ist."

Und muss ich der Person das Geld zurück erstatten?

Rein rechtlich bist du verpflichtet den Kaufvertrag zu erfüllen, also dem Käufer die originale Ware zu verschaffen.

Wenn sich der Käufer darauf einlässt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen (was du nicht alleine entscheiden kannst, sondern nur mit ihm gemeinsam) musst du selbstverständlich das Geld zurück bezahlen.

Logisch.

ich hoffe ihnen ist bewusst um was es sich hier handelt

ist keine ansatzweise vernünftige Formulierung für "Es handelt sich um Replika. Keine Originalware" - zumal ein Verkauf von Fälschungen oder Repliken bei eBay nicht zulässig ist.

Sie haben unterm Strich gefälschte Ware verkauft. Ich rate Ihnen, sich klärend mit der Person in Verbindung zu setzen, den ganzen Vorgang zu schildern und darauf zu hoffen, dass sich mit der Rückerstattung des Kaufpreises und einer Entschuldigung die Sache erledigt hat.

  1. Sagst Du nicht eindeutig daß es Fakes sind und 2. ist es gesetzlich verboten sowas zu verkaufen und 3. verbieten das auch ebays Richtlinien.