Muss ein AZK ausbezahlt werden?
Hallo, Folgendes. Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) beschäftigt und hab mittlerweile ü 150 Stunden auf meinem Arbeitszeitkonto (AZK).
Jetzt hab ich bei meiner Firma nachgefragt ob es möglich sei, mir einen Teil aus zu zahlen, da eine große Rechnung rein kommt und ich diese mit dem normalem Gehalt nicht begleichen kann.
Die Antwort war nein. Dies hatte auch nen bestimmten Grund aber der tut jetzt nix zur Sache und es wurde gesagt, dass man Rechtlich nicht dazu verpflichtet sei.
Ist das wahr?
Ich mein, dass ist ja meine erbrachte Leistung. Wäre ja schon fast so, als würden die sich weigern, den Lohn zu zahlen.
3 Antworten
Wenn Dein Sklavenhändler Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) ist (was sehr wahrscheinlich ist), gilt der Manteltarifvertrag:
...auf Verlangen des Arbeitnehmers werden Stunden aus dem Arbeitszeitkonto, die über 105 Plusstunden hinausgehen, ausbezahlt. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Anzahl der Plusstunden anteilig nach der jeweils arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2015/2015-09-09_igz-dgb-tarifwerk_2013-2016_0.pdf (s. § 3.2.6)
Dass es darüber hinaus eine Begrenzung auf max. 150 Überstunden und die Verpflichtung zum regelmäßigen Abfeiern gibt, gehört zu den Feinheiten, die von hier nicht beurteilt werden können.
Dieses AZK ist dazu gedacht dir weiter Geld zahlen zu können, wenn sie keinen Einsatz für dich haben. Was bei ZAF durchaus mal vorkommen kann. Um Minusstunden zu vermeiden ist das Konto eingerichtet.
Sie sind nicht verpflichtet dir daraus zwischendurch Geld zu zahlen.
Falsch. Wenn die Zeitfirma keinen Einsatz hat, muss sie den ZA trotzdem bezahlen, und darf ihn nicht dazu nötigen, Urlaubstage, oder geleistete Überstunden dafür zu opfern. Die Minusstunden gehören nur der Zeitfirma bei Nichteinsatz, sie dürfen dem ZA NICHT von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen werden, da er diese Minusstunden nicht verursacht hat. Das ist alleine das Unternehmerrisiko.
Der ZA muss keine Minusstunden ausgleichen, oder dafür Überstunden machen, wenn die Zeitfirma keinen Einsatz hatte.
Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.
Wie Zeitarbeitsfirmen betrügen:
Nein, sie müssen dir nichts auszahlen. Das Arbeitszeitkonto ist kein Dispokredit für unerwartet hohe Rechnungen. Eher für Zeiten in denen sie wenig Arbeit für dich haben. Du nicht arbeiten mußt aber trotzdem deinen Lohn bekommst.
Hat die Zeitfirma keine Arbeit, bleiben die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto trotzdem beim Zeitarbeiter. Zwangsurlaub anzuordnen bei Nichteinsatz, und dafür beim Zeitarbeiter seine Urlaubstage/Plus-Überstunden zu reduzieren, ist schlicht illegal.
so einquatsch