Verrechnung von Überstunden
Hallo,
ich bin (leider) noch bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Meine Arbeitsvertrag besagt eine Wochenarbeitszeit von 40h. Davon werden 35h fest ausbezahlt und 5 h gehen solang auf ein AZK (Arbeitszeitkonto) bis 100 Stunden aufgebaut sind. nach Aufbau der 100 h wird jede Mehrarbeit nach Monatsabschluss ausbezahlt.
Ich muss meine Zeiten selbst notieren und den Nachweis unterzeichent der Zeitarbeitsfirma übermitteln. Diese errechnen dann die Überstunden.
Zum Problem:
Ich arbeite eig. in der Regelwoche mit 5 Arbeitstagen 42 Stunden - bekomme also korrekter Weise 7 Überstunden notiert. Wenn aber Urlaub oder Feiertag in einer Woche ist, wird dieser nicht in die Kalkulation einbezogen.
Bsp.: ich arbeite 3 Tage zu je 9 Stunden, 2 Tage sind Feiertag / Urlaub. 3 x 9h = 27h. Die Zeitarbeitsfirma rechnet = Alles > 35h / Woche ist Überstunden. Also in diesem Fall keine Überstunden, weil 27h < 35h.
Als ich sie damit konfrontierte wurde mir gesagt dies wäre korrekt so! Das entzieht sich jeder Rechtsgrundlage, denn dies würde bedeuten, das Feiertage gegen meine Überstunden subtrahiert werden.
Würde mich über Hilfe sehr Freuen, Gruß...
4 Antworten
Der Arbeitsvertrag kann so nicht sein. Ist dieser ausgestellt auf 40 Stunden-Woche, müssen auch 40 Std. bezahlt werden. Was darüber hinaus ist, ürde auf ein Gleitzeitkonto gehen. In der Regel fertigen die ZA-Firmen Verträge von 35 Stunden aus, so dass alles, was darüber hinaus geht, erstmal auf dieses GL-Konto kommt. Bei Feiertagen und Urlaub müssen dann auch 40 Stunden bezahlt werden. Die Formulierung im Arbeitsvertrag würde ich mir nochmal genau ansehen. So wie die ZA-Firma abrechnet, sieht es nach einem 35-Stunden-Vertrag aus. Dann haben sie korrekt abgerechnet. Egal wie viele Stunden man arbeitet. Bei Urlaub oder Feiertagen fällt man dann immer auf die 35-Stunden-Woche zurück. Ich selbst habe über 10 Jahre Abrechnungen in einer ZA-Firma gemacht. Dagab es 20,30,35,und 40-Stunden Verträge. Dadurch mussten viele Abrechnungen manuell korrigiet werden, da das auch meist im System gar nicht oder falsch hinterlegt war. Bei den Feiertagen wird auch nichts gegen Überstunden subtrahiert. Gesetzliche Feiertage sind Sache der Zeitarbeitsfirma und werden von dieser bezahlt ohne etwas von den Gleitzeitstunden abzuziehen. Das gleiche gilt natürlich für Urlaub. Wird im System "Feiertag" angeklickt, werden automatisch 7 Stunden als "Feiertag bezahlt" hinterlegt. Es sei denn, jemand mauschelt und ändert manuell.
Als Ergänzung zu der ausgezeichneten Antwort von Roeschen001:
Mach' Dir die Mühe und schau in dem für Dich gültigen Tarifvertrag nach (BZA oder IGZ?). Dort ist der Umgang mit dem AZK vorgegeben. In der Tat klingt für mich der von Dir geschilderte Vorgang aber absolut korrekt, wenn bei Dir eine 35-Stunden-Woche vereinbart ist.
Wenn wirklich eine 40-Stunden Woche im Vertrag steht (kann sein!), dann wäre die Abrechnung so nicht richtig. Will die Möglichkeit nicht ausschließen, vielleicht geht da ja auch Deine Firma von falschen Voraussetzungen aus.
Die Firma muss den Urlaubstag so berrechnen, als wärest du arbeiten gewesen, also 3 Tage 9h.
Leider wird oft nur der Durchschnitt der Woche berechnet.
Kann man nichts dagegen machen, leider.... hat ich auch schon mal früher
Bitte
Hi,
was heist nichts dagegen machen?
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich bezahlten Urlaub habe und Überstunden ausbezahlt werden!
Die Zeitarbeitsfirma ist in einem Tarifvertrag. Auf Fragen werde ich mit ausweichenden Antworten bei Laune gehalten.
Gruß u. Merci für die schnelle Reaktion!
Klingt für mich auch nicht plausibel. Bist Du in einer Gewerkschaft, bei der Du Dich beraten lassen kannst? Ansonsten: Ein Anwalt für Arbeitsrecht. Mal anrufen, Anliegen sagen und fragen, was ein Beratungsgespräch kostet.
Hi,
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich bezahlten Urlaub habe und Überstunden ausbezahlt werden!
Die Zeitarbeitsfirma ist in einem Tarifvertrag. Auf Fragen werde ich mit ausweichenden Antworten bei Laune gehalten.
Gruß u. Merci für die schnelle Reaktion