Muss der Chef Stunden zahlen, wenn er mich nicht eingeplant hat?

4 Antworten

Es kommt darauf an,was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.Wenn die 30 Stunden fest vereinbart sind,du deine Arbeitskraft auch für die Zeit zur Verfügung stellst,der Arbeitgeber die vereinbarten Stunden aber nicht abruft,dann befindet er sich nach § 615 BGB im Annahmeverzug und muss dir die vereinbarten 30 Stunden bezahlen,ohne dass du zu einer Nachleistung verpflichtet bist.

Siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Wenn im Vertrag steht, dass Du garantiert 30 Stunden beim Arbeitgeber arbeiten kannst, muss er dies auch einhalten bzw. die Stunden bezahlen. Wenn da drin steht dass Du bis 30 Stunden eingesetzt werden kannst, kann der Arbeitgeber Dich auch weniger als 30 Stunden einplanen und bezahlen.

Kommt auf Deinen Vertrag an. Wenn der ein Festgehalt für 30h vorsieht, steht Dir das zu.. dann solltest Du die aber nacharbeiten (Zeitkonto).

Das kann vertraglich aber auch anders geregelt sein, so dass nur die reell geleisteten Stunden bezahlt werden müssen.

Also mal in Vertrag spitzen, dann weißt Du mehr.

Wenn du eine 30 Stunden Woche in deinem Vertrag mit einem Festgehalt stehen hast dann hast du Anspruch darauf. Wenn es nicht stehen sollte leider nicht. :(

Lg Drachenkatze