Müssen bei einer Vereinsgründung alle 7 Personen volljährig sein?
1 Antwort
Das Vereinsrecht des BGB kennt keine Altersbeschränkungen zur Gründung von Vereinen; das kann es auch nicht geben, da die Gründung von Vereinen ein Grundrecht ist (Artikel 9 Absatz 1); ein Grundrecht kann nicht vom Alter abhängig gemacht werden.
Auch Minderjährige können einen Verein (mit)gründen.
Bei beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (7 - 17) müssen die Eltern zustimmen.
Mehr (aber nicht nur) theoretischer Natur:
Sogar geschäftsunfähige Minderjährige (unter 7 Jahren) können einen Verein (mit)gründen; hier müssen die Eltern alle Erklärungen für den geschäftsunfähigen Minderjährigen abgeben.