Mitbewohner rausschmeißen der nicht im Mietvertrag steht?

7 Antworten

Das dir die komplette Einrichtung gehört wirst du belegen müssen, wenn deine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass du sie mitnimmst.. Du hast nichts zur Miete beigetragen und dass du beim Einkaufen was beigesteuert hast zählt nicht und sollte selbstverständlich sein, schliesslich hast du auch mitgegessen oder? Da bei euch ein Zusammenleben nicht mehr gegeben ist, solltest du ausziehn und dir was Eigenes suchen. Streitereien wie mündliche Verträge oder möglicher Untermieter sind aufwendig im Beiweis und nur gerichtlich feststellbar. Kostet unnötig Geld und wird nix bringen. Aus ist Aus, da hilft alles nix. Man kann immer wieder neu anfangen. Diesmal solltest du einen Neuanfang in deiner eigenen Wohnung angehn und nicht in fremde Wohnungen, wo dich jeder wieder rausschmeissen kann.

kannst Du mit Rechnungen beweisen das es Deine Sachen sind? Dann kannst Du die Sachen mitnehmen, ansonsten seh ich schwarz... und wenn Du nicht im Mietvertrag drin stehst siehts naja aus... wie lange wohnst Du schon da, wusste der Vermieter, das Du da auch wohnst, das alles ist wichtig für die Sachlage ;) Gibt es Kontoauszüge womit Du belegen könntest, das Du zum Unterhalt der Wohnung beigetragen hast ect... das könnte alles wichtig sein... aber genauen Rat kann Dir da nur ein Anwalt geben...

flexx89kevin 
Fragesteller
 11.10.2012, 16:49

erstmal danke für deine hilfe. nein die rechnungen habe ich nicht mehr aber sie gibt ja selber zu das es meine sachen sind. nein der vermieter weiß nicht das ich hier wohne. sie hat immer für mich bezahlt, hab ihr angeboten es über mein alg2 laufen zu lassen aber sie hat immer abgelehnt. ich hab immer beim einkaufen was beigesteuert. lg

Wenn sie die Mieterin ist, also im Mietvertrag steht, kann sie Dich raussckomplimentieren... Umgekehrt.. Dir gehört die Einrichtung. Das dürfte ihr bewusst sein? Will sie das behalten oder nimmst Du es mit? Vielleicht eine gute Basis zum verhandeln.

Ihr solltet Euch also irgendwie einigen.

Seht zu, dass so bald wie möglich in trockene Tücher zu bringen, ist doch ne doofe Situation für beide.

da gilt auch kein gewohnheitsrecht da es kein recht in dem sinne ist. deine freundin ist die herrin im haus. du musst ausziehen wenn sie das will. sie kann dich notfalls polizeilich aus der wohnung verweisen lassen. sprich mit ihr dass sie dir mehr zeit geben soll. andernfalls kann ich dir nur empfehlen dass du dir erst mal ein wg zimmer suchst.

flexx89kevin 
Fragesteller
 11.10.2012, 16:45

ui ja das ist hart :/ obwohl meine ganzen sachen da sind? ich kann die ja schlecht im koffer packen und mitnehmen. lg

bwhoch2  11.10.2012, 22:27
@flexx89kevin

Wenn Deine Sachen dann noch drin sind, kann Deine Freundin Geld für die Aufbewahrung verlangen, aber sie darf sie dann auch nicht nutzen. Der Anspruch ergibt sich schon daraus, dass sie keine eigenen Sachen reinstellen kann, solange der Platz noch durch Deine Möbel blockiert ist.

ParanoidFerret  11.10.2012, 23:17

sie kann dich notfalls polizeilich aus der wohnung verweisen lassen

...aber nicht "mal eben so". Solange er dort gemeldet ist und nicht nach dem Gewaltschutzgesetz vorzugehen ist, ziehen die Streifenhörnchen unverrichteter Dinge wieder ab.

Da müsste sie schon zivilrechtlich alles erforderliche unternommen haben, so dass er sich unberechtigt in der Wohnung aufhält.

es gibt selfstorages. das sind sogenannte lagerhäuser die man für ganz wenig geld anmieten kann. dort kannst du dann sicher deine ganzen dinge verstauen. das ganze wird auch 24h bewacht durch securitypersonal. hast du keine freunde bei denen du das in ihrem keller zwischenlagern kannst? ich finde es im übrigen etwas naiv möbel in eine rechtlich gesehen fremde wohnung zu kaufen dessen mieter ich noch nicht einmal auf dem papier bin! und ihren mündlich geschlossenen mietvertrag, den können sie sich abschminken. vor gericht haben sie keine chance. sie müssen also zusehen dass sie eine wohnung klar machen! viel erfolg!

davidauspolen  11.10.2012, 17:08

p.s. biete deiner ex freundin an dass sie dir einen abstand zahlt für die möbel. ein recht hast du aber auch darauf nicht dass sie dir diese abkaufen muss. es ist ihre entscheidung. ggfls. kannst du die möbel auch günstig verkaufen im internet, zeitungsannonce etc oder im schlimmsten fall verschenken oder vom sperrmüll abholen lassen. klingt hart aber es ist die bittere realität. bei einem evtl. verkauf hättest du dann ein paar euro und könntest davon dann z.b. die maklercourtage bezahlen.