mit 18 zu Hause rausgeflogen, auf was habe ich jetzt Anspruch für eine eigene Wohnung

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Jetzt sind meine Eltern ja bis ich 25 bin Unterhaltspflichtig,

aber nicht wenn Du nur eine Ausbildung suchst, sondern Du auch tatsächlich eine Schule besuchst, eine Ausbildung machst oder studierst.

Wenn Du in eine eigene Wohnung ziehen würdest, hättest Du einen monatlichen Lebensbedarf von 670,-€. Das Kindergeld in Höhe von184,- € und auch später Deine Ausbildungsvergütung werden hier in voller Höhe angerechnet, so daß Dein Unterhaltsanspruch dann auch gegen Null tendieren kann. Falls Du aber zur Zeit noch die Schule besuchst würde Dein Unterhaltsanspruch ca. 500,- betragen.

Also in der Regel ist es so, dass Eltern gegenüber ihren Kindern bis zum Unterhalt verpflichtet sind. Dies gilt aber auch nur bedingt. Da es auch einkommensabhängig ist.

In erster Linie sollte für dich das Sozaialamt in zusammenarbeit mit dem Jugendamt für dich zuständig sein. Da du nun aber bereits volljährig bist, wird man dich da erstmal abwimmeln wollen. Daher solltest du schon driftige Gründe dafür angeben, damit das Jugendamt für dich aktiv werden kann.

Ich denke da an betreutes wohnen oder vielleicht auch eine WG.

Aber du solltest dir darüber im klaren sein, dass du vom Amt dazu aufgefordert werden kannst deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Was ja auch meiner Meinung nach schwachsinnig ist.

Gruss Lasterbalk

jockl  09.04.2014, 19:12

... oder wieder bei den Elter einzuziehen und weiterhin Kost und Unterkunft umsonst zu haben.

Wer freie Kost und Unterkunft ausschlägt hat eigentlich keine Unterhaltsansprüche mehr. Die Argumentation, man verstehe sich nicht mehr oder Handgreiflichkeiten, ist zu verbraucht um noch wirksam zu sein.

Das mit bis 25 unterhaltspflichtig, hört dort auf wo Gebotenes ausgeschlagen wird. Wobei, es geht mich nichts an, aber woher kommt denn das Geld, welches eine 18 Jahre junge Dame einfach um Frau sein zu können braucht, her ?

Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig. Du musst sie auf Unterhaltszahlung verklagen, wenn sie dich vor die Tür setzen (und damit keinen Naturalunterhalt mehr leisten). Du kannst dir auch mit 18 noch Hilfe beim Jugendamt holen, wenn du das willst.

Du gehst zum Jugendamt und die können dir sagen was zu machen ist. Das dein Vater im Ernstfall nicht zahlen will macht nichts. Wenn das Amt einschreitet holen die sich das Geld oder machen ihn auf seine Verpflichtungen aufmerksam.

Gruß Nino

jockl  09.04.2014, 19:07

Hallo, mit 18 ist das Ende der Fahnenstange Jugendamt überschritten.

chanfan  09.04.2014, 20:43
@jockl

Nicht immer.......;) Gruß Nino

KaeteK  13.04.2014, 18:24
@chanfan

Hier schon...