Mit 14 Jahren als Freiberufler im Bereich IT?
Hallo alle zusammen, ich bin 14 Jahre alt. Ich würde gerne als Freiberufler Webseiten programmieren. Kunden, die Interesse haben, habe ich bereits. Allerdings weiß ich nicht, ob ich überhaupt als Freiberufler tätig sein kann, oder wie man bei Elster und dem Finanzamt den Antrag dazu stellt. Die Erlaubnis meiner Eltern habe ich bereits. Eine Buchhaltungssoftware sowie einen von Experten abgesegneten Businessplan habe ich auch schon. Die Webseite ist auch schon fertig, aber nicht öffentlich. Meine Schulnoten sind sehr gut (1,9⌀), weshalb die Schule nicht dazwischen funkt. Mit dem Steuerrecht und den geltenden Regeln sowie dem Freibetrag habe ich mich auch auseinandergesetzt.
Freue mich auf alle Antworten!
1 Antwort
Schulnoten sind hierbei komplett egal - für die fachliche Eignung als Selbständiger in der IT.
Du musst Projekte vorweisen, damit dich jeman ernst nimmt. Bau dir ein Portfolio auf, dann kannst du damit auf Kundenfang gehen.
Edit: Laut § 112 BGB entscheidet das Familiengericht zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter: https://dejure.org/gesetze/BGB/112.html
Man muss sich wohl noch die Zustimmung des Familiengerichts einholen.
Irgendwo solltest du sie halt zeigen. Wenn das nur Spiele-Projekte sind, dann sollte das problemlos möglich sie über Github zu zeigen/veröffentlichen.
Es ist auch wichtig zu zeigen, welche Spezialisierung du gehst, also worauf hast du dich spezialisert.
Falls du etwas für einen Kunden bereits gemacht hast, dann darfst du das auf keinen Fall öffentlich machen, solange der Kunde nicht einverstanden ist.
Es ist tatsächlich viel wichtiger Projekte und Können vorzuzeigen als Schulnoten.
Es werden in der Schule in der Regel keine Webseiten im Unterricht behandelt. Auch ist die Schule nicht dazu gemacht Software-Entwickler auszubilden.
Nein, das ist Schwachsinn. Ohne passende Schulnoten wird das Familiengericht diese Freiberuflichkeit nie erlauben (wird es vermutlich sowieso nicht, aber das ist zweitrangig)
Könntest du mir ähnliche Fälle zeigen, wo dieses Recht geschrieben steht oder schonmal angewendet wurde?
Tatsächlich steht da nichts über Schulnoten. Ich werde trotzdem meine Antwort anpassen.
Natürlich steht da nichts von Schulnoten, weil darin ja nicht erläutert wird, worauf das Familiengericht wert legt.
Genau. Muss man sich eine Zustimmung vorher einholen, oder wie läuft das?
Eine Frage: Wieso hast du das nicht als Antwort formuliert. Sondern nur diese hetzerische Antwort, es soll sich das aus dem Kopf schlagen? Was ja nicht stimmt. Er muss sich wie du schreibst die Genehmigung einholen. Das wäre eine Antwort mit der man hätte viel anfangen können.
Weil ich nichts davon halte etwas zu empfehlen, was sowieso nichts wird.
Du hast recht, die idee war einfach nicht gut, ich habe einfach dumme sache im Kopf, dann warte ich einfach bis ich 18 Bin, oder denkst du ich könnte es nach meinem Abschluss mit 15 wenn alles gut Läuft versuchen ?
Nein, Jurafuchs ist ein Neider, und Schlechtreder. Du musst dich dran gewöhnen, deine Ziele und Wünsche, trotz solcher Menschen durchzusetzen. Ist doch alles gut, sprich mit deinen Eltern wie man sich das OK vom Familiengericht einholen kann, ist doch alles bestens.
Hi, danke für deine Schnelle Antwort, du hast recht ! Die Webseite mit denn Portfolios fehlt mir noch, ich habe bereits einige Grosse Projekte. Aber die Webseite mit der Auflistung dieser Fehlt, solte ich die Projekte auch zum Download via Github anbieten ?